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Allgemeine Laborordnung

Für Tätigkeiten in den Laboren der Arbeitsgruppe gilt (entsprechend §14 der Gefahrstoffverordnung) die hier verlinkte allgemeine Laborordnung. Die Laborordnung ist durch eine mündliche Unterweisung zu ergänzen, die vor Aufnahme einer Tätigkeit durchzuführen ist und jährlich wiederholt werden muss.