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Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Arbeitsrechtliches Praktikerseminar zum Betriebsverhältnis – Referent ist Prof. Dr. Gerrick von Hoyningen-Huene

Nr. 146 • 23. Juni 2010


Die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist Gegenstand des nächsten Arbeitsrechtlichen Praktikerseminars am Donnerstag, 1. Juli 2010, um 17 Uhr. Referent ist Prof. Dr. Gerrick von Hoyningen-Huene von der European Business School in Wiesbaden. Er spricht über „Das Betriebsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat als Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit“. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen nach den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes nicht als Gegner auftreten. Sie haben vielmehr vertrauensvoll zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammenzuwirken. Zu diesem Zweck ist das Alleinentscheidungsrecht des Arbeitgebers in zahlreichen sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten durch verschieden stark ausgestaltete Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte eingeschränkt. Wie das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat insgesamt ausgestaltet ist und welche Rechte und Pflichten beide im Einzelnen gegeneinander haben, ist allerdings gesetzlich nicht geregelt.

Prof. von Hoyningen-Huene hat früher an der Universität Heidelberg das Arbeitsrecht in Forschung und Lehre vertreten und ist zur Zeit Gründungsdekan der Law School an der European Business School in Wiesbaden. Die Veranstaltung findet statt im Hörsaal 1 des Juridicums (Licher Straße 68). Die Teilnahme an dieser öffentlichen Veranstaltung ist kostenlos.

  • Termin:

Donnerstag, 1. Juli 2010, 17 Uhr
Hörsaals 1 des Juridicums, Licher Straße 68, 35394 Gießen

  • Kontakt:

Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker
Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht
Telefon: 0641 99-21240

Herausgegeben von der Pressestelle der Universität Gießen, Telefon: 0641 99-12041