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Quereinstieg/Einstufung in höheres Fachsemester

Allgemeine Informationen

Voraussetzung für einen Quereinstieg ist, dass anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Bachelor - Studiengang Bewegung und Gesundheit (oder einem äquivalenten Studiengang) erbracht wurden, die inhaltlich dem BA - Bewegung und Gesunheit an der JLU ähneln.
Eine Zulassung kann nur dann erfolgen, wenn in dem betreffenden Fachse­mester freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Diese ergibt sich aus der Dif­ferenz zwischen der festgesetzten Zulassungszahl (Zahl der Studienplätze) und der Zahl der diesem Fachsemester zuzuordnenden immatrikulierten Stu­dierenden. Bei freien Studienplätzen erfolgt die Zulassung gemäß der „Ver­ordnung über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studien­gängen durch die Hochschulen des Landes Hessen (Vergabeverordnung Hessen) vom 18.05.2005“. Danach sind zunächst u. a. Hochschulwechsler/innen – Bewer­ber/innen, die im BA - Studiengang Bewegung und Gesundheit an einer anderen deutschen Universität/Hochschule eingeschrieben sind oder waren - zu berücksichtigen. Erst wenn alle Hochschulortwechsler/innen, die sich beworben haben einen Studienplatz erhalten haben und dann immer noch Studienplätze frei sind, werden diese an Bewerber/innen für einen Quereinstieg vergeben. Unter die­ser Bewerbergruppe entscheidet dann das Los.

 

Regelung für die Anerkennung

Die Entscheidung über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im BA - Studiengang Bewegung und Gesundheit. Den Antrag auf Anrechnung stellen Sie bitte schriftlich und schicken ihn an das:

 

Akademisches Prüfungsamt Geisteswissenschaften
z. Hd. Frau Franziska Scholler
Leihgesterner Weg 52, Raum 107
35392 Gießen
Deutschland


Folgende Unterlagen müssen Ihrem Antrag beigefügt sein:

  • eine beglaubigte Kopie Ihres Hochschulzeugnisses
  • tabellarischer Lebenslauf
  • eine beglaubigte Kopie Ihres Transcript of Records der Universität, an der Sie eingeschrieben sind.
  • eine Modulbeschreibung der Fächer, die Sie während Ihres Studiums belegt ha­ben in Deutsch oder Englisch
  • einen kuvertierten und adressierten Rückumschlag zur Rücksendung der von Ihnen eingereichten Unterlagen



Beachten Sie bitte:

 

Ein Anrechnungsbescheid ist kein Garant für einen Studienplatz. Die Studienplätze werden vom Studierendensekretariat vergeben. Nähere Informationen erhalten Sie unter:

http://www.uni-giessen.de/cms/studium/bewerbung

 


Hochschulwechslern empfiehlt der Prüfungsausschuss die Beratung durch die Studienfachberatung in Anspruch zu nehmen!