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Direktoriumswahlen

Die Direktorien setzen sich aus Vertreterinnen/Vertretern aller Wählergruppen zusammen. Dem Gremium gehören alle der jeweiligen wissenschaftlichen Einrichtung oder dem jeweiligen wissenschaftlichen Zentrum angehörenden Professorinnen und Professoren (auch Vertretungsprofessoren) an. Die übrigen Gruppen entsenden Ihre Vertreter/innen durch eine Wahl:

  • Die Gruppe der Studierenden bestimmt ihre Mitglieder per mittelbarer Wahl durch die studentischen Fachbereichsratsmitglieder der betroffenen Fachbereiche.

  • Die Gruppen der administrativ-technischen Mitarbeiter/innen und der wissenschaftlichen Mitglieder wählen ihre Direktoriumsvertreter/innen in einer voneinander getrennten Wahlversammlung.

Die Gesamtzahl der Direktoriumsmitglieder richtet sich nach der Größe der Professorengruppe, da diese immer über die Mehrheit innerhalb des Direktoriums verfügt. Näheres bestimmt § 42 Abs. 3 – 6 WO-JLU.

 

Ablauf Direktoriumswahl

Die Wahlen zum Direktorium werden nach Maßgabe der Wahlordnung der JLU durchgeführt. Es sind folgende Schritte zu beachten:

  • Bildung eines Wahlvorstandes für jede Wählergruppe (admin.-techn. und/oder wissenschaftliche Mitglieder gem. § 43 Abs. 6 WO-JLU

  • Anforderung der Wählerverzeichnisse für die wählenden Gruppen (administrativ-technische und/oder wissenschaftliche Mitglieder) beim Wahlamt (per E-Mail an wahlamt@admin.uni-giessen.de)

  • Festlegung eines Wahltermins für die jeweilige Wählergruppe

  • Absendung der Einladungen zur Wahlversammlung spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin (grundsätzlich zu Beginn der Vorlesungszeit eines Sommersemesters)

  • Einreichung von Wahlvorschlägen aus den Wählergruppen (Hinweis: Briefwahl ist nicht möglich, da Wahlvorschläge auch noch in der Wahlversammlung eingereicht werden können; vgl. § 43 Abs. 5 WO-JLU)

  • Ausdruck der für die Wahlversammlung(en) benötigen Unterlagen: Niederschrift, Stimmzettel und Wählerverzeichnis

  • In der Wahlversammlung (vgl. Niederschrift):
      1. Eröffnung der Wahlversammlung durch den Vorsitzenden des Wahlvorstandes

      2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung

      3. Namentliche Erfassung der Anwesenden

      4. Namentliche Erfassung der zur Wahl stehenden Bewerber/innen

      5. Information der Anwesenden, dass neben den Direktoriumsmitgliedern auch deren Stellvertreter/innen gewählt werden

      6. Ausgabe der Stimmzettel / Durchführung der Wahl als geheime Persönlichkeitswahl

      7. Auszählung der abgegebenen Stimmen

      8. Feststellung der sich aus der Auszählung ergebenden Reihenfolge der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder

Nach Beendigung der Wahl: Zusendung der Niederschrift, der Stimmzettel sowie der Wahlvorschläge an das Wahlamt der JLU, Ludwigstraße 23, Raum 220, 35390 Gießen.

 

Wahlen zur Geschäftsführenden Direktorin/ zum Geschäftsführenden Direktor

Das Direktorium wählt aus der Professorengruppe mit Stimmenmehrheit seiner Mitglieder in geheimer Wahl für eine mindestens zweijährige Amtszeit eine Geschäftsführende Direktorin oder einen Geschäftsführenden Direktor sowie eine Stellvertretung. Die Amtszeit soll in der Regel am 01. Oktober beginnen.

Die Wahl erfolgt in der Regel in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Direktoriums. Über die Wahl ist eine Niederschrift anzufertigen.

 

 Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Katrin Amling, , Tel. 0641/99-12280.