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Glas (Altglas/Laborglas)

a) Normales Glas (Altglas)

Beschreibung:

Zum Altglas gehört:

  • leere Getränkeflaschen, Konservengläser
  • Chemikalienflaschen: restentleert, ohne Gefahrstoffe. Das Etikett ist zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Verschlüsse und Verschlussränder müssen nicht entfernt werden.
  • Gelelektrophoreseplatten, Pasteurpipetten
  • Glasbruch von normalem Glas (Altglas)

Nicht ins Altglas gehört Glas:

  • mit schädlichen Restinhalten (Gefahrstoffen), wie z.B. ungereinigte Chemikalienflaschen,
  • hitzebeständiges Glas (Laborglas) z.B. von den Firmen Schott®, Duran®
  • Keramikflaschen.

Sammelsystem:

a) Laborbereich

  1. Sollte das Glas kontaminiert sein z.B. mit infektiösem Material, GVOs, Chemikalien so ist dieses vor der Entsorgung zu dekontaminieren.
  2. Dekontaminiertes Altglas inkl. des Glasbruchs aus dem Laborbereich ist in den Altglassammelbehältern  für weißes, grünes oder braunes Glas an den zentralen Müllsammelstellen von den Nutzern getrennt nach Glasfarbe (weiß, braun, grün) selbst zu entsorgen.

b) sonstige Bereiche:

Einzelne Flaschen können durch die Nutzer neben die zentralen Abfallsammelbehälter auf den Fluren oder Teeküchen, sowie Müllsammelräumen gestellt werden, diese werden in der Regel durch das Reinigungspersonal beim leeren der Abfalltrennsysteme mit entsorgt. Größere Mengen an Flaschen, wie etwa nach Veranstaltungen oder Feierlichkeiten, müssen von den Nutzern selbst in die Sammelbehälter an den Müllsammelplätzen im Außenbereich getrennt nach Glasfarbe (weiß, braun, grün) entsorgt werden.

 

b) Hitzebeständiges Glas (Laborglas) Bsp. Glas von Duran®, Schott®

Beschreibung:

Hitzebeständiges und säurebeständiges Glas und Glasbruch wie z.B. Borosilikatglas Duran® und Suprax® fällt nur im Laborbereich an.

Bechergläser, Erlenmeyerkolben, Meßpipetten bestehen aus hitzebeständigem Glas.

Die braune Ethanol‐Flasche z.B. ist kein Hitzebeständiges Glas sondern „Normales Glas“.

 

Sammelsystem:

  1. Sollte Laborglas kontaminiert sein z.B. mit infektiösem Material, GVOs, Chemikalien so ist dieses vor der Entsorgung zu dekontaminieren.
  2. Dekontaminiertes Hitzebeständiges Glas inkl. des Glasbruchs ist den dafür gekennzeichneten Sammelbehälter in den Müllsammelräumen im Flügel C und D vom Nutzer zu entsorgen. Die Hausmeister führen das Hitzebeständige Glas einer professionellen Entsorgung zu.
  3. Hitzebeständiges Glas darf nicht in die Sammelbehälter für Normales Glas (Altglas) entsorgt werden, da der hohe Schmelzpunkt des hitzebeständigen Glases erhebliche Probleme in der Glas‐Aufbereitung verursacht.

c) Chemikalienflaschen mit Gefahrstoffen:

siehe Chemikalien