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13. Was passiert, wenn man an einem Termin der gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen kann?

Dieser Umstand obliegt der persönlichen Entscheidung und begründet keinen Erstattungsanspruch durch den Allgemeinen Hochschulsport. Der Allgemeine Hochschulsport behält sich im Falle einer mehrfach hintereinander unentschuldigten Nichtteilnahme (mindestens dreimal) eines Teilnehmenden vor, den Kursplatz frei zu geben. Der Anspruch der Teilnahme erlischt in diesem Fall ersatzlos.