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Zeugnisbeantragung

1. Warum muss ein Zeugnis überhaupt beantragt werden?

Durch die Zeugnisbeantragung entscheidet der Student selbst, wann sein Studium beendet ist. Sie stellt demnach eine offizielle Willensbekundung dar. Es ist nämlich möglich, dass Sie zwar die vollständige Anzahl in Credit Points erworben haben, allerdings noch einen Schwerpunktwechsel, Wahlmodultausch, etc. planen und daher das Studium noch nicht beenden möchten. Eine automatische Ausstellung ist daher nicht möglich.

 

2. Wie wird ein Zeugnis beantragt?

Auf der Website des Service-Centers Studium und Prüfungen finden Sie in der linken Spalte den Link zur Zeugnisbeantragung. Auf der Seite, zu der Sie dann gelangen, wählen Sie Ihren Abschluss und füllen das entsprechende Antragsformular aus.

Bitte beantragen Sie Ihr Abschlusszeugnis erst dann, wenn Sie tatsächlich die für Ihren Abschluss notwenige Anzahl an Credit Points erlangt haben, alle erforderlichen Noten vollständig in FlexNow eingetragen sind und wir Ihren Abschluss somit sicher generieren können.

 

3. Wann erhalte ich mein Zeugnis?

In der Regel liegen zwischen Antragsdatum und Aushändigung der Abschlussunterlagen maximal vier Wochen. Wir informieren Sie per Email, sobald die Dokumente vollständig zur Abholung im Prüfungsamt bereit liegen.

 

4. Auf welche Art kann ich mein Zeugnis erhalten?

Für die Abholung Ihres Zeugnisses gibt es verschiedene Möglichkeiten. Typischerweise erscheinen Sie persönlich zu den Zeiten der offenen Sprechstunde im Prüfungsamt und nehmen Ihr Zeugnis entgegen. Bitte beachten Sie, dass wir aus Gründen der Identifikation einen gültigen Lichtbildausweis benötigen.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich zu erscheinen, so haben Sie auch die Möglichkeit eine bevollmächtigte Person zu schicken, welche das Zeugnis für Sie entgegennimmt. Durch Zusenden eines ausreichend frankierten Rückumschlags können wir Ihnen Ihr Zeugnis auch auf dem Postweg zukommen lassen.

 

5. Allgemeine Hinweise

  • Sollten Sie im Nachhinein Fehler in Ihrem Zeugnis entdecken, so haben Sie dies beim Prüfungsamt zu melden. Ihr Zeugnis wird dann gegen eine neue, korrigierte Version ausgetauscht.
  • Das Prüfungsamt ist leider nicht befugt, Beglaubigungen durchzuführen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Rechtsabteilung (Dezernat B1) der Justus-Liebig-Universität, Ludwigstraße 23.
  • Nach erfolgreicher Beantragung erhalten Sie folgende Unterlagen:

o     Urkunde & Zeugnis

o     Transcript of Records (Auflistung der Einzelleistungen)

o     Diploma Supplement (internationale Einordnung des Studiengangs)

 

  • Auf Ihrem Zeugnis ist die Studiendauer nicht vermerkt, sondern lediglich das Abschlussdatum, welches gemäß § 35 der Allgemeinen Bestimmungen dem Datum der letzten bewerteten Prüfungsleistung entspricht.
  • Vorausgesetzt die Thesis stellt Ihre letzte Prüfungsleistung dar, dann müssen Sie bis zu deren Abgabe immatrikuliert bleiben. Eine Immatrikulation für den Bewertungs- und Zeugniserstellungszeitraum ist nicht notwendig.