Inhaltspezifische Aktionen

Lizenzwähler

Mit dem Lizenzwähler können Sie Dateien mit differenzierten Lizenzangaben in Ihrer Veranstaltung auszeichnen. Ob diese Dateien in Stud.IP von Studierenden heruntergeladen werden können, hängt von der Zugangsregelung zur Veranstaltung ab.

Zum 01.03.2018 ist das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft getreten. Seit dem Zeitpunkt sind § 60a und §60c UrhWissG für die Bereitstellung von Dokumenten relevant, beispielsweise in Stud.IP. Stud.IP unterstützt Sie bei der Angabe der richtigen Lizenz, um unerwünschter Weiterverbreitung ggf. urheberrechtlich geschützter Inhalte entgegenzuwirken. Dies geschieht durch den sogenannten „Lizenzwähler“. Hochgeladene Dateien können mit entsprechenden differenzierten Lizenzangaben versehen werden.

 

Dies bedeutet, dass Sie Stud.IP bei der Lizenzierung von bereitgestellten Dokumenten im Rahmen Ihrer Lehrveranstaltung unterstützt. Sie können direkt beim Hochladevorgang der Veranstaltungsinhalte eine entsprechende Lizenzierung wählen (siehe Abbildung). Die verschiedenen Lizenzarten finden auch in dem PDF-Dokument Stud.IP-Lizenzarten.

Um zu vergrößern klicken Sie bitte auf das Bild.


Wenn Sie z. B. Skripte in Ihrer Veranstaltung bereitstellen wollen,

  • bei der der Nutzungserlaubnis oder Lizenz nur Ihnen vorliegt (siehe Tabelle Punkt 3),
  • die aus Abbildungen, Fotos, Filme, Musikstücke, Partituren bestehen (§60a) (4),
  • publizierte Texte ohne erworbene Lizenz oder gesonderter Erlaubnis sind (§60a) (5) oder
  • die eine ungeklärte Lizenz haben (6),


so geben Sie dies im Lizenzwähler an. Die Wahl dieser Lizenzierung bewirkt, dass die Dateien dieser Kategorien erst heruntergeladen werden können, wenn ein geschlossener Teilnehmerkreis besteht (siehe Tabelle). Dies liegt vor, wenn Ihre Veranstaltung nach Ablauf einer Anmeldefrist gesperrt, manuell gesperrt oder durch ein Passwort geschützt ist, also kein freier Zutritt möglich ist.

 


Tabelle: Ist die Datei herunterladbar? Optionen des Lizenzwählers in Abhängigkeit zu der Art der Veranstaltung

Veranstaltung

/Lizenzart

1.

Selbst verfasstes, nicht publiziertes Werk

2.

Werk mit freier Lizenz

3.

Nutzungs-erlaubnis oder Lizenz liegt vor

4.

Abbildungen, Fotos, Filme, Musikstücke, Partituren

5.

Publi. Texte ohne erworbene Lizenz oder. gesonderte Erlaubnis

6.

Ungeklärte Lizenz

Anmeldung gesperrt
Anmeldung mit Passwort
Offen mit Anmeldemodus „vorläufig“ Anmeldung (nur zugelassene TN)
Zeitgesteuerte & teilnahmebeschränkte Anmeldung, wenn Anmeldung nicht mehr möglich ist
Zeitgesteuerte Anmeldung, nach Anmeldezeitraum
Offene Veranstaltung, keine Zugangsbeschränkung
Zeitgesteuerte Anmeldung, vor Ende des Anmeldezeitraums
Zeitgesteuerte & Teilnahmebeschränkte Anmeldung, wenn Anmeldung noch möglich ist
Teilnahmebeschränkte Anmeldung (Platzverteilung „Los“ oder Anmeldereihenfolge „Windhund“)
     

 

= herunterladbar

 

= nicht herunterladbar

 

Bitte beachten Sie: Die Variante „Ungeklärte Lizenz“ ist die Standard-Einstellung, d.h. wird keine Angabe gemacht oder die Auswahl abgebrochen, so wird diese Kategorie für die Datei ausgewählt. Damit kann die Datei nicht in offenen Veranstaltungen heruntergeladen werden.

 

Sind Ihre Dokumente ein selbst verfasstes, nicht publiziertes Werk (1) oder ein Werk mit freier Lizenz (2), entfallen diese Einschränkungen. Veranstaltungshinweise, allgemeine Infos zur Veranstaltung, Literaturlisten, Arbeitsaufträge u.ä. fallen i.d.R. unter (1). Auch selbst verfasste Dokumente mit fremden Inhalten können in diese Rubrik fallen. Wenn Sie das Zitatrecht geachtet haben, also alle Übernahmen fremder Quellen entsprechend gekennzeichnet und sie Gegenstand Ihrer wissenschaftlichen Auseinandersetzung sind, können Sie diese ebenfalls als „Selbst verfasstes, nicht publiziertes Werk“ (1) veröffentlichen.

 

Tipp 1: Wenn Sie Dokumente bereitstellen wollen, die unter einer der oben genannten Lizenzen (3) bis (6) fallen, können Sie in Stud.IP eine geschlossene Veranstaltung anlegen, indem Sie einen Anmeldezeitraum definieren oder ein Passwort setzen, das Sie in der Veranstaltung mitteilen. Damit ist sichergestellt, dass nur ein geschlossener Teilnehmerkreis Zutritt zu der Veranstaltung hat. Im Falle des Anmeldezeitrums können die Studierenden die Dokumente – trotz der Lizenzeinschränkung – dann nach Ablauf des Anmeldezeitraums herunterladen.

Tipp 2: Sie können ihre Veranstaltung auch nachträglich sperren, wenn sich alle Teilnehmenden eingetragen haben. ( „Verwaltung“ à „Zugangsberechtigungen“ -> Anmelderegel „Anmeldung gesperrt“ (ggf. muss hierzu die vorherige Zuordnung aufgehoben werden)