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Professorenbesoldungsreform: Eckpunkte und Sachkriterien des vorliegenden Gesetzentwurfs sind sinnvoll

JLU-Präsident Prof. Joybrato Mukherjee: „Grundaussage des Bundesverfassungsgerichtsurteils muss ernst genommen werden“

Nr. 230 • 19. November 2012

Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen eines bundesweit beachteten Urteils im Februar 2012 dem Land Hessen aufgetragen, bis zum 31. Dezember 2012 die Professorenbesoldung neu zu gestalten, da das Grundgehalt in der Besoldungsgruppe W2 nicht die amtsangemessene Alimentation des Stelleninhabers sicherstellt. Das Bundesverfassungsgericht hat sich hierbei systematisch auf die A-Besoldung, wie sie etwa für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer gilt, bezogen. Im Lichte der aktuellen Diskussion um die Professorenbesoldungsreform, insbesondere des bereits in erster Lesung behandelten Gesetzentwurfs und der vorliegenden Änderungsanträge, weist der Präsident der Justus-Liebig-Universität (JLU) Gießen Prof. Dr. Joybrato Mukherjee darauf hin, dass die Eckpunkte des vorliegenden Gesetzentwurfs sinnvoll sind und nicht verändert werden sollten. Sie stellen unter Maßgabe eines gleichbleibenden Gesamtbudgets sicher, dass einerseits das Alimentationsprinzip für alle Professorinnen und Professoren erfüllt werden kann und dass andererseits die Reform nach nachvollziehbaren Sachkriterien in einer fairen und ausgewogenen Art erfolgt und ein Maximum an Budget für zusätzliche Leistungszulagen für die Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler einer Hochschule erhalten wird:


•    Die Einstiegsgrundgehälter (in der sogenannten „Erfahrungsstufe 1“) der Professorinnen und Professoren in den Besoldungsgruppen W2 bzw. W3 werden angehoben und orientieren sich zukünftig an den Gehältern, die Studiendirektoren (A15) bzw. Oberstudiendirektoren (A16)  mit etwa 40 Jahren erhalten: Das ist sinnvoll und nachvollziehbar, weil in diesem Alter im Durchschnitt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erstmals auf eine Professur berufen werden.
•    Nach jeweils fünf Jahren steigen die Professorinnen und Professoren in die nächsthöhere Erfahrungsstufe auf (bis zur letzten Erfahrungsstufe 5) und erhalten mit jedem Aufstieg quasi-automatisch eine sichere Grundgehaltserhöhung. Auch dies ist sinnvoll und systemkonform, weil diese Aufstiegslogik auch in der A-Besoldung angelegt ist. Zudem gewinnen auch Professorinnen und Professoren zweifelsohne im Laufe ihrer Tätigkeit an Erfahrung. Erfahrungsstufen sichern allen Professorinnen und Professoren eine verlässliche Perspektive für weitere Gehaltssteigerungen in der Zukunft. Es ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben, dass der Deutsche Hochschullehrerverband (DHV) in der öffentlichen Landtagsausschussanhörung das Element der Erfahrungsstufen ausdrücklich begrüßt hat.
•    Der nicht nach Grundgehältern und Erfahrungsstufen vergebene Anteil des Gesamtbudgets bleibt für Leistungszulagen erhalten, die die Hochschulleitung ihren Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern gewähren kann.
•    Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine angemessene und in den allermeisten Fällen minimale Anrechnung der bisher mit W-Professorinnen und W-Professoren vereinbarten Leistungsbezüge auf die neuen Grundgehälter und Erfahrungsstufen zum Zeitpunkt der Systemumstellung am 1. Januar 2013 vor (die sogenannte „Konsumption“).
Diese Eckpunkte sind aus Sicht der JLU Gießen in der anstehenden Professorenbesoldungsreform zu erhalten. Zudem erinnert der JLU-Präsident an die Grundaussage des Bundesverfassungsgerichtsurteils: „Es ist dem Land aufgetragen worden, unabhängig von Leistungszulagen die amtsangemessene Alimentation aller Professorinnen und Professoren nach klaren Kriterien sicherzustellen und dabei insbesondere die A-Besoldung in ihrem Gehaltsgefüge zum Vergleich heranzuziehen“, so Mukherjee.

Pressestelle der Justus-Liebig-Universität Gießen, Telefon 0641 99-12041