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5. Versicherung im Hochschulsport / Unfälle

Unfälle sind unverzüglich im Hochschulsportbüro zu melden!

Zur Sicherstellung von Ansprüchen aus möglichen Spätfolgen sind bei kleinen Verletzungen, Zerrungen u. ä. die Unfalldaten durch den ÜL im Verbandbuch (liegt in dem Erste-Hilfe-Kasten) einzutragen. Wichtig ist der Nachweis des Zusammenhanges mit dem Besuch der/einer Hochschulsportveranstaltung.
Für die evtl. Kostenübernahme durch die Landesunfallkasse ist dann in jedem Fall eine Unfallmeldung auf den Vordrucken für Studierende oder für Beschäftigte erforderlich. Die Vordrucke liegen in im ahs-Büro bereit oder können hier heruntergeladen werden.

Beschäftigte der Justus-Liebig-Universität sind bei allen offiziellen Veranstaltungen des Allgemeinen Hochschulsports gesetzlich unfallversichert, soweit die Veranstaltungen den Bedingungen des Betriebssportes genügen (u. a. Ausgleich arbeitsbedingter Belastungen, Regelmäßigkeit, Durchführung unter Aufsicht eines/r bestellten Übungsleiters/in, Exklusivität).

Bei Beamten gilt üblicherweise ein Unfall im Rahmen des Allgemeinen Hochschulsports nicht als Betriebsunfall. Es besteht kein Anspruch auf Unfallfürsorge.
Gegenseitige Haftungsansprüche im Rahmen des Allgemeinen Hochschulsports können nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entstehen. Eine weitergehende Schadenshaftung (z.B. bei Diebstählen oder Beschädigungen von Privateigentum) durch die Träger des Hochschulsports und seine Mitarbeiter ist ausgeschlossen.

Allen Teilnehmern/innen wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung zur Erlangung von Versicherungsschutz für den Fall abzuschließen, dass bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird und hieraus Haftungsansprüche erwachsen.


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