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Wahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten

Nur noch bis Dienstag, 16 Uhr: Letzter Aufruf zur Stimmabgabe

In diesem Sommersemester finden erneut die sogenannten „kleinen“ Universitätswahlen statt. In der Zeit zwischen dem 02. Mai 2018 (Versendung der Briefwahlunterlagen) und dem 29. Mai 2018 (letzter Wahltag) sind alle Studierenden aufgefordert, ihre Stimme für die Wahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten abzugeben. Gleichzeitig wählt die Gruppe der Studierenden auch das Studierendenparlament und die Fachschaftsräte neu.

 

Gewählt wird nach dem Hessischen Hochschulgesetz (HHG) und nach der Wahlordnung der JLU. Die Gruppe der Studierenden im Senat besteht nach § 36 Abs. 4 Nr. 2 HHG aus drei Mitgliedern. Sie werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, sofern mehrere Vorschlagslisten eingereicht werden. In diesem Fall hat jede bzw. jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit, sich für eine Liste zu entscheiden. Die Bewerberinnen und Bewerber werden dann nach Maßgabe der für die Liste abgegebenen Stimmen in der Reihenfolge berücksichtigt, in der sie aufgeführt sind. Gleiches gilt auch für die gewählten Stellvertreterinnen und Stellvertreter.


Liegt hingegen nur ein Wahlvorschlag vor, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Jede bzw. jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Sitze im Senat zu besetzen sind. Die Besetzung der Sitze erfolgt dann durch diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, auf die die meisten abgegebenen gültigen Stimmen entfallen sind.


Gem. § 44 Abs. 2 HHG beträgt die Anzahl der Sitze der studentischen Vertreterinnen und Vertreter in den Fachbereichsräten drei, wobei abweichend davon gemäß § 17 Abs. 2 Grundordnung im Fachbereich Medizin sechs Studierende dem Fachbereichsrat angehören. Auch hierbei ist für die Wahlform ausschlaggebend, ob ein Wahlvorschlag vorliegt oder mehrere Wahlvorschläge eingereicht wurden.


Die anstehenden Gremienwahlen werden ab diesem Jahr nicht mehr im Wintersemester, sondern im Sommersemester durchgeführt. Hierzu wurden die Amtszeiten der Gremienvertreter/innen bereits bei der letzten Gremienwahl im WS 2016/2017 um sechs Monate verlängert.


Die Stimmabgabe ist in einem Zeitraum von neun Tagen zwischen dem 17. Mai 2018, (10:00 Uhr) und dem 29. Mai 2018 (16:00 Uhr) möglich. Wahlberechtigte, die nicht an der elektronischen Wahl teilnehmen möchten, können bis zum 26. April 2018 (Ausschlussfrist) beim Wahlamt Briefwahl beantragen.


Für die elektronische Wahl benötigen die Wahlberechtigten ihre HRZ-Benutzerkennung (s-Kennung) und ihr Netzpassowort. Nach erfolgreicher Eingabe der Zugangsdaten im Wahlsystem kann die Stimmabgabe für alle zu wählenden Gremien erfolgen.


Wahlberechtigt sind alle Studierenden, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

 

  • Weitere Informationen:

www.uni-giessen.de/wahlen2018