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19.05.2022: APS "Der Anspruch des erfolglosen Bewerbers* auf Schadensersatz und Entschädigung nach dem AGG - ein Update" - Prof. Dr. Anja Schlewing

Hier finden Sie Informationen zum Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar am 19. Mai 2022 - wieder in Präsenz

  • 19.05.2022: APS "Der Anspruch des erfolglosen Bewerbers* auf Schadensersatz und Entschädigung nach dem AGG - ein Update" - Prof. Dr. Anja Schlewing
  • 2022-05-19T17:00:00+02:00
  • 2022-05-19T19:00:00+02:00
  • Hier finden Sie Informationen zum Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar am 19. Mai 2022 - wieder in Präsenz
Wann

19.05.2022 von 17:00 bis 19:00 (Europe/Berlin / UTC200)

Wo

HS 1 (Hörsaalgebäude Licher Str. 68)

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Arbeitsrechtliches Praktikerseminar

 

Donnerstag, 19. Mai 2022

 

17 Uhr

 

Frau Prof. Dr. Anja Schlewing, Vorsitzende Richterin am BAG und Honorarprofessorin an der Universität Bielefeld

 

„Der Anspruch des erfolglosen Bewerbers* auf Schadensersatz und Entschädigung nach dem AGG - ein Update"

 

Das APS wird wieder als Präsenzveranstaltung durchgeführt.
Die Veranstaltung unterliegt der 3G-Regelung.

Das Arbeitsrechtliche Praktikerseminar will die Teilnehmer über aktuelle Probleme des Arbeitsrechts informieren und gleichzeitig Forum sein für die Diskussion zwischen Arbeitnehmern, Betriebsräten und Arbeitgebern, zwischen Richtern, Rechtsanwälten und Personalleitern, zwischen Tarifvertragsparteien, Unternehmen und Behörden sowie zwischen Praxis und Wissenschaft. Die Veranstaltungen des Arbeitsrechtlichen Praktikerseminars werden von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als Fortbildungsveranstaltungen i.S.v. § 15 FAO anerkannt. Die Studierenden können sich die Teilnahme an einer Vortragsveranstaltung bescheinigen lassen und durch die bescheinigte Teilnahme an sechs Veranstaltungen eines der am Fachbereich angebotenen Praktikerseminare den Erwerb einer Schlüsselqualifikation (SQ; gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG Voraussetzung für die Meldung zum ersten Examen) nachweisen.

Die Teilnahme ist nach wie vor kostenlos. Um die Finanzierung dieser Veranstaltungsreihe und die Pflege des Arbeitsrechts am Fachbereich auch künftig sichern zu können, sind wir für zweckgebundene Spenden an die Justus-Liebig-Universität Gießen, Bankverbindung: Landesbank Hessen-Thüringen, BIC/SWIFT: HELADEFF, IBAN: DE98500500000001006550 „Verwendungszweck: Spende für Projekt-Nr. 60000943, APS“ (bitte unbedingt angeben!) sehr dankbar. Spendenquittungen werden von der Justus-Liebig-Universität Gießen ausgestellt. Den Spendern aus dem letzten Semester danken wir vielmals für ihre Unterstützung!


 

Studentische Teilnehmer können sich die Teilnahme für die Schlüsselqualifikation "SQ Vortrag" über den Laufbogen zur späteren Anrechnung bestätigen lassen.

Weitere allgemeine Informationen zu dieser Schlüsselqualifikation finden Sie hier.