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Schlüsselqualifikations-Vorträge

Informationen zu den Schlüsselqualifikations-Vorträgen

  • Was sind Schlüsselqualifikations-Vorträge?

Seit dem SoSe 2017 bietet der Fachbereich für Studierende die Möglichkeit zum Erwerb einer neuen Schlüsselqualifikation gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG durch den Besuch von 6 Fachvorträgen mit Bezug zum Curriculum des Fachbereichs Rechtswissenschaft, die vom Fachbereich angeboten werden, an. Die einzelnen Vorträge dürfen in (auch drei oder mehr) verschiedenen Fachsemestern liegen.

Als Fachvorträge mit dem o.g. Bezug gelten insbesondere die Vortragsveranstaltungen der Institute des Fachbereichs sowie die Vorträge im Rahmen der Praktikerseminare (Arbeitsrecht, Umweltrecht, Kriminalwissenschaft, Gesundheitsrecht). Weitere Vorträge können nur dann angerechnet werden, wenn diese in der Ankündigung entsprechend ausgewiesen wurden.

Dies ist insbesondere am LOGO SQ-Vortrag zu erkennen.:

Mit dem Besuch des breitgefächerten Vortragsangebotes haben Sie die Möglichkeit, Ihr juristisches Wissen durch praxisorientierte Aspekte und Einblicke in verschiedenste spannende Themengebiete zu erweitern und mit einer fachlichen Diskussion hierüber zu verbinden.

  • Was muss ich beim Besuch von Schlüsselqualifikations-Vorträgen beachten?

Zum Nachweis der belegten Veranstaltungen muss von Ihnen ein  Laufbogen fortlaufend geführt werden. Beachten Sie bitte die wichtigen Hinweise am Schluss zum Nachweis und zur Sicherung dieses Laufbogens, für dessen sichere Verwahrung allein Sie verantwortlich sind.

  • Wie erhalte ich den endgültigen Nachweis einer Schlüsselqualifikation?

Sobald der Besuch von 6 dementsprechenden Fachvorträgen auf dem Laufbogen bescheinigt ist, reichen Sie den vollständigen Bogen zur Beantragung einer Bescheinigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG bitte im Dekanat des FB 01 ein

 

Nachweis von digital besuchten SQ-Vorträgen (Verfahren ab WS 20/21):

Sie können auch an digitalen SQ-Vorträgen teilnehmen. Die Teilnahmebestätigung erfolgt aus Gründen des Infektionsschutzes wie auch der Besuch der Veranstaltung selbst kontaktlos. Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:

  • Anmeldung: Bitte beachten Sie die Ankündigungen der einzelnen Veranstalter, insbesondere zu Anmeldefenstern und besonderen Vorgaben der Anmeldung (z.B. Stud.IP / E-Mail).
  • Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre digitale Präsenz vom Veranstalter auch erfasst und im Nachgang bestätigt werden kann.
    • Besuchen Sie dann die digitale Veranstaltung.
    • Tragen Sie im Nachgang in Ihren Laufbogen wie gewohnt den Termin, das Vortragsthema und die Dozentin bzw. den Dozenten ein.
      Neu: Bitte tragen Sie statt der Unterschrift des Dozenten stattdessen den Vermerk "Digital" ein.
    • Die Teilnehmerlisten der einzelnen Vortragstermine werden vom Veranstalter des Vortrages an das Dekanat Rechtswissenschaft übersandt. Die Teilnahme der dort eingetragenen Personen an den konkreten Vorträgen wird hierdurch vom Vortragenden bestätigt. Sie müssen nichts weiter veranlassen. Es bedarf insbesondere keiner Einzelunterschrift auf den Laufbögen!
    • Teilnehmer geben ihren Laufbogen wie gewohnt nach dem Besuch von 6 Veranstaltungen im Dekanat Rechtswissenschaft zur Scheinerstellung ab (zur Form der Einreichung siehe unten). Es können also z.B. auch Mix-Laufbögen (von in Präsenz und digital besuchten) Vorträgen eingereicht werden.
    • Im Dekanat wird der Schlüsselqualifikationsschein dann erstellt, wenn Ihre digitale Teilnahme sich aus den übersandten Teilnehmerlisten der von Ihnen auf dem Laufbogen angegebenen Vorträge ergibt.

Einreichung des Laufbogens im Dekanat:

Einwurf in den gelben Posteinwurfkasten des Dekanats Rechtswissenschaft (gegenüber von HS 1) im Innenbereich des Hörsaalgebäudes (Wegeleitsystem Eingang B) oder
persönliche Übergabe im oder postalischer Versand an Dekanat Rechtswissenschaft, Licher Str. 72, 35394 Gießen.


Sollten sich auf Ihrem Laufbogen ausschließlich digitale Vortragsbesuche befinden, ist auch eine elektronische Einreichung Ihres Laufbogens an möglich.

In allen anderen Fällen, insbesondere auch bei Mix-Laufbögen, ist der Originalbogen mit den entsprechenden Unterschriften / Stempeln im Dekanat einzureichen.

SQ-Vorträge Überschrift

Liste der aktuellen Schlüsselqualifikations-Vorträge