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Teilzeitstudium

1. Beantragung

Ein Teilzeitstudium ist sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang grundsätzlich möglich. Die Beantragung erfolgt im Studierendensekretariat; ein entsprechendes Formular ist im Bereich des Studierendensekretariats vorhanden.

 

Das Teilzeitstudium muss anhand der im Formular vorhandenen Kriterien begründet werden. In jedem Fall hat eine Studienfachberatung durch das Service-Center Studium des Fachbereichs 02 vor Beantragung zu erfolgen.

Ein Teilzeitstudium muss immer für zwei aufeinanderfolgende Semester beantragt werden. Diese zählen gemeinsam als ein Fachsemester.

 

2. Allgemeine Hinweise zum Teilzeitstudium

  • Während eines Teilzeitstudiums dürfen Sie maximal drei Module absolvieren. Sollten Sie an mehr als drei Modulabschlussprüfungen teilnehmen (unabhängig vom Erfolg der Teilnahme), so gilt das Semester nicht mehr als im Teilzeitstudium absolviert und wird als vollwertiges Fachsemester angerechnet.
  • Ein Teilzeitstudium muss nach zwei Semestern bei weiterhin bestehenden Gründen erneut für die jeweils kommenden Semester beantragt werden; andernfalls befinden Sie sich automatisch wieder im Vollzeitstudium.
  • Die Beantragung eines Teilzeitstudiums ist nur für nicht zulassungsbeschränkte Semester möglich.
  • Die Beantragung ist weiterhin nur während der Regelstudienzeit möglich.

 

3. Beispiel

Um die Regelungen zu verdeutlichen soll an dieser Stelle ein beispielhafter Fall aufgezeigt werden. Angenommen Sie sind immatrikuliert im sechssemestrigen Bachelorstudiengang. In den ersten vier Semestern ist es daher nicht möglich ein Teilzeitstudium zu absolvieren, da diese zulassungsbeschränkt sind. Nach dem vierten Semester können Sie beantragen, das fünfte Fachsemester im Teilzeitstudium innerhalb der nächsten zwei Semester zu absolvieren. Sollten Sie sich allerdings schon im 6. Fachsemester befinden, so können Sie für die darauffolgenden Semester kein Teilzeitstudium beantragen, da Sie sich bereits am Ende Ihrer Regelstudienzeit befinden