Inhaltspezifische Aktionen

Unfallmeldung für Schadensfälle

 

Unfallmeldung nach den Kfz-Unfallrichtlinien

Die Unfallmeldung nach den Kfz-Bestimmungen ist bei Unfällen mit einem Dienstfahrzeug unverzüglich auszufüllen. Die Unfallmeldung ist auch dann auszufüllen, wenn nur das Dienstfahrzeug beschädigt wurde.

 

Das Verhalten bei Unfällen mit Dienstfahrzeugen sowie deren spätere Schadensabwicklung richtet sich nach den Bestimmungen über Beschaffung und Betrieb von Dienstfahrzeugen sowie die Schadensabwicklung bei Unfällen (kurz: Kfz-Bestimmungen) des Landes Hessen in der jeweils gültigen Fassung.

 

Bei einem Unfall mit einem Dienstfahrzeug ist gemäß Punkt 7.2 die Polizei zu benachrichtigen. Die Vorgehensweise der Polizei richtet sich alleine nach den Unfallaufnahmerichtlinien der Polizei.

 

Zusätzlich ist auf jeden Fall auch die zu informieren.