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Sperrmüll

Beschreibung:

Große und sperrige Gegenstände die aufgrund ihrer Größe nicht mit dem Restmüll entsorgt werden können, wie z.B. Möbel die nicht ausschließlich aus Holz hergestellt sind, Sofas, Schreibtischstühle, Gestelle, Tische, Teppiche, etc.


Sammelsystem:

  1. Alle größeren Gegenstände die zum Inventar (Möblierung) gehören, egal ob mit und ohne Inventarnummer, müssen vor ihrer Verwertung zunächst über das Dezernat D ausgesondert und vom Bestand abgesetzt werden. Dazu muss ein schriftlicher Aussonderungsantrag vom Nutzer an das Dezernat D 1 gestellt werden. Hierfür gibt es auf den Internetseiten des Dezernat D, unter dem Stichwort Formulare, ein Formblatt.
  2. Die auszusondernden Gegenstände können entweder bei den Hausmeistern vor Ort zwischengelagert werden, oder müssen bis zur Abholung durch den Nutzer verwahrt werden. Die ausgesonderten Gegenstände dürfen jedoch nicht in Fluchtwegen gelagert werden. Es ist von großem Vorteil die ausgesonderten Gegenstände mit einer Kopie des Aussonderungsantrags zu kennzeichnen.
  3. Nach erfolgter Aussonderung erfolgt die Abholung des Sperrmülls durch das Dezernat E 3 (Liegenschaftsverwaltung). Hierrüber wird der Nutzer in der Regel 1-2 Wochen vorher schriftlich per Mail informiert. Bei kurzfristig freien Transportkapazitäten werden die Gegenstände auch ohne vorherige Benachrichtigung abgeholt.

Für Rückfragen und weitere Informationen bezüglich dem Stand der Aussonderung steht Ihnen das Dezernat D 1 unter der Rufnummer 12436 zur Verfügung. Für Fragen zur Abholung/Terminvereinbarung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Liegenschaftsabteilung unter der Rufnummer 12538 zur Verfügung.