Inhaltspezifische Aktionen

Sicherheitsbeauftragte

Nachstehend finden Sie Informationen zur Thematik "Sicherheitsbeauftragte":

  • Erreichbarkeit von Sicherheitsbeauftragten: Für die verschiedenen Einrichtungen/Bereiche der JLU sind Sicherheitsbeauftragte bestellt, deren Vorgesetzte u.a. auch für die entsprechende Bekanntgabe vor Ort zu sorgen haben.
  • Ernennung: Auf der Basis schriftlicher Vorschläge prüft das Sachgebiet Arbeitssicherheit/Dezernat B 3 den Vorschlag. Von Gesetzes wegen (§ 22 des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG vom 30.10.2008) muss ab einer Anzahl von mehr als 20 Beschäftigten eine Sicherheitsbeauftragte/ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden.
  • Bestellverfahren: Sowohl das Bestellverfahren als auch ausführliche Informationen der gesetzlichen Unfallversicherung sind in den Dateien "Bestellung  Sicherheitsbeauftragte an der JLU" sowie in den "Allgemeinen Informationen der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV)" dargestellt.

 

Bestellung der Sicherheitsbeauftragten an der JLU

Das Verfahren an der JLU gem. § 32 UVMG (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz) ist hier ausführlich dargestellt.

In dem Merkblatt für Sicherheitsbeauftragte an der JLU sind zusätzliche  Informationen für Vorgesetzte zusammengestellt.

 

Allgemeine Informationen der GUV

Die von der GUV (Gesetzliche Unfallversicherung) zur Verfügung gestellte Datei informiert umfassend rund um die Thematik "Sicherheitsbeauftragte".