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BAföG - Bescheinigungen

Leistungsbescheinigung nach § 48 (Formblatt 5)

Das Formblatt 5 erhalten Sie vom BAföG-Amt. Die mit den persönlichen Daten vorausgefüllte Leistungsbescheinigung (Formblatt 5) muss bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen im Prüfungsamt vorgelegt werden. Während der Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandiemie schicken Sie die Bescheinigung bitte eingescannt per Email an das Prüfungsamt. In der Email teilen Sie dem Prüfungsamt bitte mit welches Fachsemester (z. B. 3. oder 4. Fachsemester) und welches Semester (z. B. WS 2019/20 oder SS 2020) bescheinigt werden soll. Die Bearbeitung kann ggf. einige Tage dauern.

Beachten Sie bitte, dass das Prüfungsamt keine Kopien von Attesten anfertigt. Erstellen Sie eine Kopie zu Ihrer Dokumentation bevor Sie ein Attest im Prüfungsamt einreichen.

Semestereinstufungsbescheinigung bzw. -anrechnungsbescheinigung

Wenn Sie bereits in einem anderen Studiengang eingeschrieben waren, müssen Sie als BAföG Empfänger ggf. zu Beginn Ihres Studiums am FB 09 eine Semestereinstufungsbescheinigung bzw. -anrechnungsbescheinigung im Prüfungsamt beantragen. Bitte informieren Sie das Prüfungsamt in diesem Zusammenhang per Email, ob Sie eine Anerkennung bereits erbrachter Leistungen aus Ihrem vorangegangenen Studium beantragen wollen und reichen gleichzeitig eine aktuelle Studienbescheinigung (neuer Studiengang am FB 09!) ein.