Inhaltspezifische Aktionen

PIFO Occasional Papers - Ethikkodex zur Veröffentlichung

Entscheidung zur Veröffentlichung und Pflichten des Herausgebers

Der wissenschaftliche Leiter und die Mitglieder der Redaktion der Fachzeitschrift sind allein für die Entscheidung verantwortlich, eingereichte Artikel zu veröffentlichen. Die Redaktion orientiert sich dabei an den redaktionellen Publikationsrichtlinien und hält sich an geltendes Recht in Bezug auf Diffamierung, Urheberrechtsverletzungen und Plagiate. Die Redaktion stützt ihre Entscheidung auf die Empfehlungen von mindestens zwei ausgewählten Gutachtern aus den Reihen des wissenschaftlichen Beirats oder anderen Wissenschaftlern, die ihre Entscheidung nach dem „double-blind peer review“-Verfahren treffen.

Die Mitglieder der Redaktion sind verpflichtet, die Manuskripte auf ihren wissenschaftlichen Inhalt zur prüfen, ohne jede Unterscheidung nach Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, religiöser Überzeugung, ethnischer Herkunft, Staatsbürgerschaft oder wissenschaftlicher, akademischer oder politischer Ausrichtung der Autoren.

Der Redaktion und ihren Mitgliedern ist es untersagt, Informationen zu den Manuskripten an andere als an die Autoren, Gutachter oder potenzielle Gutachter, Verlagsberater oder Herausgeber weiterzugeben. Unveröffentlichtes Material aus Manuskripten darf nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Autors von Mitgliedern der Redaktion für eigene Forschung verwendet werden. Wenn der Redaktionsausschuss in einem veröffentlichten Artikel ein erhebliches Problem in Bezug auf Fehler bzw. Ungenauigkeiten, Interessenskonflikte oder Plagiate entdeckt, werden der Autor und der Herausgeber umgehend benachrichtigt und die erforderlichen Maßnahmen zur Klärung ergriffen. Falls erforderlich, wird der Artikel zurückgezogen oder ein Widerruf oder Erratum veröffentlicht.

 Verpflichtung der Gutachter (peer reviewers)

Die Gutachter unterstützen die Redaktion bei der Entscheidung zur Veröffentlichung und können, mittels entsprechender Kommunikation durch die Redaktion, den Autor ggf. bei der Überarbeitung des Manuskripts unterstützen. Falls ein ausgewählter Gutachter aus wissenschaftlichen oder zeitlichen Gründen das ihm zugewiesene Manuskript nicht begutachten kann, muss er dies der Redaktion rechtzeitig mitteilen und auf seine Teilnahme am Review-Prozess verzichten. Die zwecks Begutachtung erhaltenen Manuskripte müssen als vertrauliche Dokumente behandelt werden. Sie dürfen nicht mit Personen geteilt oder diskutiert werden, die nicht zuvor von der Redaktion hierzu autorisiert wurden. Die Begutachtung muss nach objektiven Kriterien durchgeführt werden. Ein Autor darf nicht persönlich kritisiert oder persönlich angegriffen werden. Die Gutachter müssen ihre Einschätzungen eindeutig und anhand von nachvollziehbaren und nachweisbaren Argumenten abgeben.

Die Gutachter haben die Aufgabe, vorhandene Literatur zum Thema zu identifizieren, die zur Begutachtung der Arbeit relevant ist, aber nicht vom Autor angeführt wurde. Jede getroffene Aussage, Bemerkung oder Argumentation muss vorzugsweise durch ein entsprechendes Zitat bzw. einen entsprechenden Quellennachweis belegt werden. Die Gutachter müssen die Redaktion darauf aufmerksam machen, wenn sie eine gravierende Ähnlichkeit oder Überschneidung zwischen dem zu prüfenden Manuskript und einem anderen ihm bekanntem, veröffentlichten Dokument feststellen. Die Informationen oder Ideen, die durch die Überarbeitung der Manuskripte erlangt werden, müssen vertraulich behandelt werden und dürfen nicht für persönliche Zwecke verwendet werden. Die Gutachter dürfen keine Manuskripte akzeptieren, bei denen Interessenskonflikte aufgrund von Wettbewerbs-, Kollaborations- oder sonstigen Beziehungen zu Autoren, Unternehmen oder Körperschaften bestehen, die sich auf den Gegenstand des Manuskriptes beziehen.

Verpflichtungen der Autoren

Die Autoren müssen garantieren, dass ihre Werke selbstverfasst sind und dass verwendete Werke und/oder Zitate anderer Autoren angemessen paraphrasiert oder zitiert werden. Der korrekte Verweis auf die Werke anderer Autoren muss immer erfolgen. Die Autoren sind verpflichtet, alle Veröffentlichungen zu zitieren, die Einfluss auf den Inhalt des eingereichten Manuskripts hatten.

Autoren von Artikeln, die auf eigener Forschungsleistung basieren, müssen einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die geleistete Arbeit, sowie eine Erörterung über deren Bedeutung einreichen. Die dazugehörigen Daten müssen im Manuskript genau wiedergegeben werden. Das Manuskript muss ausreichende Angaben und Hinweise enthalten, um anderen zu ermöglichen, die Untersuchung zu wiederholen. Betrügerische oder vorsätzlich falsche Aussagen stellen ein unethisches Verhalten dar und sind inakzeptabel. Die eingereichten Manuskripte dürfen nicht als urheberrechtlich geschütztes Material in anderen Zeitschriften veröffentlicht worden sein. Manuskripte, die sich im Begutachtungsprozess der Zeitschrift befinden, dürfen nicht anderen Zeitschriften zum Zwecke der Publikation vorgelegt werden. Mit der Einsendung eines Manuskripts stimmen der Autor bzw. die Autoren zu, dass, sobald das Manuskript zur Veröffentlichung angenommen wird, alle Rechte der wirtschaftlichen Verwertung, ohne räumliche Begrenzung und mit allen derzeit oder zukünftig zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Technologien dem Herausgeber übertragen werden.

Die Autorenschaft des Manuskripts beschränkt sich auf diejenigen, die wesentlich zur Konzeption, Gestaltung, Durchführung oder Interpretation der Arbeit beigetragen haben. Alle, die einen wesentlichen Beitrag geleistet haben, müssen als Co-Autoren aufgeführt werden. Falls es andere Personen gibt, die an wesentlichen Aspekten des Forschungsprojekts teilgenommen haben, müssen diese in den Danksagungen als Mitwirkende kenntlich gemacht und aufgeführt sein.

Die Hauptautoren müssen sicherstellen, dass alle beteiligten Co-Autoren des Manuskripts die endgültige Version des Manuskripts gesehen und genehmigt haben und mit der Veröffentlichung der Arbeit einverstanden sind. Die Autoren müssen im Manuskript finanzielle oder andere Arten von Interessenskonflikten angeben, welche die Ergebnisse oder die Interpretation des Manuskripts beeinflussen können. Jegliche finanzielle Unterstützung des Projektes muss angegeben werden. Wenn ein Autor signifikante Fehler oder Ungenauigkeiten im veröffentlichten Manuskript feststellt, ist er verpflichtet, die Redaktion der Zeitschrift oder den Herausgeber umgehend zu informieren und mit ihnen daran zu arbeiten, das Manuskript zurückzuziehen oder zu korrigieren.

Interessenkonflikte

Ein Interessenkonflikt kann bestehen, wenn ein Autor (oder seine Institution), ein Gutachter oder ein Mitglied der Redaktion eine persönliche oder wirtschaftliche Beziehung unterhält, die ihr Verhalten unangemessen beeinflussen kann. Dieser Konflikt kann auch dann bestehen, wenn die Person selbst glaubt, dass solche Beziehungen ohne Einfluss seien. Es liegt in der Verantwortung der Zeitschrift, etwaige Interessenkonflikte bestmöglich zu behandeln (zum Beispiel durch das „double-blind peer review“-Verfahren). Von den Autoren kann eine entsprechende Erklärung eingefordert werden.