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Gebührenordnung

Gebührenordnung für den Parkplatz am Universitätshauptgebäude in der Ludwigstraße 23

In allen Fällen, in denen kein unentgeltliches Parken möglich ist (z.B. Parken von Anwohnern, Parken von Stadtbesuchern, Parken bei externen Veranstaltungen etc.), wird nach § 6 der Parkplatzordnung der JLU Gießen eine Gebühr erhoben, sofern eine Parkdauer von 30 Minuten überschritten wird.

Sie erhalten bei der Einfahrt auf den Parkplatz ein Ticket, welches am Kassenautomaten durch die Zahlung einer Gebühr zu entwerten ist. Die Gebühr ist in bar am Kassenautomaten zu entrichten. 

Die Einfahrt mit Ticket ist derzeit aufgrund von Baumaßnahmen nur eingeschränkt wie folgt möglich:

  • Mo - Do erst ab 17:00 Uhr (bis 06:59 Uhr)
  • Fr erst ab 14:00 Uhr
  • Sa, So und an gesetzlichen Feiertagen: Ticketfunktion wie bisher ganztags

Die Ausfahrt vom Parkplatz - mit entwertetem Ticket - ist auch außerhalb der o.a. Zeiten jederzeit möglich (bitte Gebühren beachten)

 

Das Verlassen des Parkplatzes ist – bei einer Parkdauer von mehr als 30 Minuten - nur nach Zahlung der fälligen Parkgebühr mit dem am Kassenautomaten entwerteten Ticket möglich.

Der Standort des Kassenautomaten (in der Nähe der Ausfahrtsschranke) ist durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen.

Der Parkplatz ist täglich von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr geöffnet.

Gebührenordnung:

Kurzzeitparken: bis 30 Minuten gebührenfrei

Werktags:

  • Tagtarif: 1. Stunde 10 €, jede weitere Stunde 2 €
    Mo - Do, 07:00 Uhr - 16:59 Uhr
    Fr,          07:00 Uhr - 13:59 Uhr
  • Abend-/Nachttarif: pauschal 2 € pro Tag
    Mo - Do, 17:00 Uhr - 06:59 Uhr

Wochenendtarif:

  • Fr, 14:00 Uhr - Mo, 06:59 Uhr: pauschal 2 € pro Tag

Sonstiges:

  • gesetzliche Feiertage: s. Wochenendtarif
  • Kosten bei Ticketverlust: 25 €
  • Tageshöchstgebühr Mo - Fr: 15 €
  • Tageshöchstgebühr Sa, So, Feiertage: 2 € pro Tag

Gebührenordnung

 Die Gebühren bei der Nutzung des Parkplatzes am Universitätshauptgebäude sind gestaffelt (Tagtarif, Nachttarif, Wochenendtarif) und ergeben sich aus der Gebührenordnung.