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Die JLU wählt online

Wahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten im Sommersemester – Alle studentischen Mitglieder der Universität sind zur Stimmabgabe aufgerufen

 

Die unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie verschobenen Wahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten der Fachbereiche 01 bis 11 finden in diesem Jahr für alle studentischen Mitglieder, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, im Sommersemester statt. Die Amtszeit der Gewählten beginnt mit dem Beginn des akademischen Jahres am 1. Oktober 2020.

In der Zeit zwischen dem 24. August 2020 (Versand der Briefwahlunterlagen) und dem 24. September 2020 (letzter Wahltag) sind alle studentischen Mitglieder der JLU aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Gleichzeitig werden auch das Studierendenparlament und die Fachschaftsräte gewählt.

Die bevorstehenden Gremienwahlen werden für alle Wahlberechtigten als Online-Wahl durchgeführt. Stimmabgaben sind in einem Zeitraum von elf Tagen zwischen dem 14. September  (10 Uhr) und dem 24. September 2020 (16 Uhr) möglich. Wahlberechtigte, die nicht an der elektronischen Wahl teilnehmen möchten, können bis zum 24. August 2020 (Ausschlussfrist) beim Wahlamt Briefwahl beantragen.

Anmeldung zur Online-Wahl und Wahlverfahren

 

Zur Anmeldung am Online-Wahlsystem benötigen alle wahlberechtigten Studierenden die ihnen bereits bekannte HRZ-Benutzerkennung (s-Kennung) sowie ihr im Zuge von JLUoffline neu zugewiesenes X.500/Netzpasswort. Nach erfolgreicher Eingabe aller Zugangsdaten gegenüber dem Wahlsystem kann die Stimmabgabe für alle zu wählenden Gremien erfolgen.

Gemäß § 36 Abs. 4 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) werden drei Mitglieder der Gruppe der Studierenden in den Senat gewählt.

Die Mitglieder des Senats werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, sofern eine Gruppe mehrere Vorschlagslisten eingereicht hat. In diesem Fall hat jede bzw. jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit, eine Liste anzukreuzen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden dann nach Maßgabe der für die Liste abgegebenen Stimmen in der Reihenfolge berücksichtigt, in der sie aufgeführt sind.

Liegt hingegen nur ein Wahlvorschlag vor, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Jede bzw. jeder Wahlberechtigte hat dann so viele Stimmen, wie Sitze im Senat durch die jeweilige Gruppe zu besetzen sind. Die Besetzung der Sitze erfolgt durch diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, auf die die meisten abgegebenen gültigen Stimmen entfallen sind.

Auch bei der Wahl zu den Fachbereichsräten ist für das Wahlverfahren entscheidend, ob ein Wahlvorschlag vorliegt oder mehrere Wahlvorschläge eingereicht wurden.

Gem. § 44 Abs. 2 HHG beträgt die Anzahl der Sitze der studentischen Vertreterinnen und Vertreter in den Fachbereichsräten drei, wobei abweichend davon gemäß § 17 Abs. 2 Grundordnung dem Fachbereichsrat im Fachbereich Medizin sechs Studierende angehören.

Weitere Informationen finden Sie auf den aushängenden Wahlbekanntmachungen sowie auf den Seiten des Wahlamts.