Lehre
Im Rahmen unserer Lehre in Versuchstierkunde, Tierschutz und Ethologie sollen die Studierenden der Veterinärmedizin ethologische Grundlagen zum Verständnis des Verhaltens von Tieren erhalten und die Verhaltensbiologie der wichtigsten Nutz- und Versuchstiere kennenlernen. Der Tierschutz soll als gesellschafts-politisches Anliegen und das Tierschutzgesetz als Instrumente zur Durchsetzung dieses Anliegens verstanden werden. Die Studierenden lernen außerdem wissenschaftliche Konzepte und Methoden zur Beurteilung des Wohlergehens von Tieren kennen.
Damit sollen die Studierenden befähigt werden, die biologischen Ansprüche von Tieren an ihre Umwelt, ihre Anpassungsfähigkeit und deren Grenzen einzuschätzen - dies ist Voraussetzung für eine Beurteilung der Tiergerechtheit bezogen auf das Tier. Für die Bewertung der Tiergerechtheit bezogen auf das geltende Recht werden biologische Erkenntnisse auf die gesetzlichen Bestimmungen abgebildet und im gesellschaftspolitischen Kontext eingeordnet.
Die Professur bietet verschiedene Wahlpflichtveranstaltungen an.
In diesen wird die Interdisziplinarität und die Komplexizität des Tierschutzes, über die Inhalte der TAppV hinaus, abgebildet.
Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen sind unter den jeweiligen Fächern zu finden.
Wir beteiligen uns am Zertifikatskurs Research4Vets, welches sich mit der Wissenschaft in der Lehre beschäftigt.
Im ersten Modul beteiligen wir uns an der Ringvorlesung, im Modul zwei bieten wir verschiedene Wahlpflichtveranstaltungen an.
Weitere Informationen folgen in Kürze.
Wir freuen uns, regelmäßig Gäste als Dozierende in unseren Vorlesungen begrüßen zu dürfen!
Prof. (apl.) Dr. Sibylle Wenzel
Nach Ihrem Studium der Veterinärmedizin in Gießen arbeitet Frau Prof. Dr. Wenzel zunächst als Wissenschaftlerin in der Herz-Kreislauf-Physiologie. Hier promovierte sie 2001, um dann 2008 zu habilitieren. 2011 erfolgte der Wechsel in die Arbeits- und Sozialmedizin mit dem Schwerpunkt der Etablierung zellkulturbasierter Toxizitätsassays für Stäube. Breites in dieser Zeit engagierte sie sich für eine kritische Betrachtung der Notwendigkeit von Tierversuchen, in dem sie auf der einen Seite humanbasierte in-vitro Verfahren im Rahmen ihrer Forschung einsetzte und entwickelte, auf der anderen Seite aber auch in der Kommission nach § 15 TierSchG des Regierungspräsidium Gießen mitarbeitete. In 2013 wurde sie dann Dezernentin beim Regierungspräsidium Gießen und ist hier zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Tierversuchen und für den allgemeinen Tierschutz. In 2006 erhielt sie die Anerkennung zum Fachtierarzt für Physiologie und in 2020 für das Fach Tierschutz. Weiterhin ist sie Weiterbildungsermächtigte für den Fachtierarzt für Tierschutz in Hessen. Sie betreut weiterhin Promotionsarbeiten zu diversen Themen des Tierschutzes.
Dr. Jessica Hornung
Frau Dr. Jessica Hornung studierte Veterinärmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Sie promovierte nach dem Studium im Bereich der Physiologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen und arbeitete in der Tierarztpraxis. Sie arbeitete von 2012-2021 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Versuchstierkunde und Tierschutz der Justus-Liebig-Universität Gießen und war von Beginn an Mitglied des 3R-Zentrums. Von 2018-2020 war sie darüber hinaus als Tierschutzbeauftragte und angestellte Tierärztin an einem Forschungsinstitut tätig. 2020 veränderte sie sich beruflich und ist mittlerweile als Amtstierärztin in einem bayerischen Landkreis angestellt.
Dr. Madeleine Martin
Frau Dr. Martin studierte Veterinärmedizin an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und arbeitete anschließend als Tierärztin in Kliniken und Praxen. 1989 promovierte sie in Berlin über die „Entwicklung des Tierschutzes und seiner Organisationen im deutschsprachigen Raum“. Sie war Amtstierärztin in Rheinland-Pfalz und erhielt die Anerkennung als Fachtierärztin für Öffentliches Veterinärwesen. Seit 1992 ist sie Landestierschutzbeauftragte in Hessen. Vor Gericht wird Frau Dr. Martin häufig als Gutachterin in Tierschutzfällen hinzugezogen und sie veröffentlichte bislang zahlreiche Werke zum Thema Tierschutz. Außerdem arbeitet sie in verschiedenen Sachverständigengruppen zu Tierschutzthemen.
Ariane Kari
Frau Kari studierte Veterinärmedizin an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Seit dem Jahr 2012 arbeitet sie für die Veterinärverwaltung in Baden-Württemberg. In den Jahren 2014 bis 2016 war sie als stellvertretende Leitung des Referates Tierschutz am Veterinäramt Rhein-Neckar-Kreis tätig. Seit Mai 2016 ist sie Mitarbeiterin bei der Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz von Baden-Württemberg und seit März 2017 dort stellvertretende Landestierschutzbeauftragte. Seit April 2019 ist sie Fachtierärztin für Öffentliches Veterinärwesen und führt ebenfalls die Zusatzbezeichnung Tierschutz. Im März 2022 erlangte sie den Fachtierarzt für Tierschutz. In Nebentätigkeit arbeitet Frau Kari interdisziplinär an tierschutzfachlichen und -rechtlichen Themen wissenschaftlich, insbesondere im Rahmen einer Dissertation am hiesigen Lehrstuhl.
Dominik Best
Dominik Best studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach einer anschließenden Beschäftigung als wissenschaftlicher Mitarbeiter am dortigen Institut für Kriminalwissenschaften und Absolvierung des Juristischen Vorbereitungsdienstes im Landgerichtsbezirk Marburg ist er seit 2009 Richter beim Amtsgericht Marburg mit in erster Linie strafrechtlichen Tätigkeitsgebieten. Seit 2011 ist er Schöffengerichtsvorsitzender, seit 2017 Mitglied des Gerichtspräsidiums.
Als Straf- und Bußgeldrichter ist er immer wieder auch mit Tierschutzfällen befasst.
Neben Veröffentlichungen insbesondere zu strafrechtlichen Themen - einschließlich solchen mit speziell tierärztlichem Bezug - ist Herr Best seit der Erstauflage 2007 Bearbeiter des Handkommentars Gesamtes Strafrecht (Nomos).
Er ist Träger des Förderpreises der nordhessischen Wirtschaft 2001.
Am Fachbereich Agrarwissenschaften bieten wir das Master-Modul "Aspekte des Tierschutzes in der Forschung" an.
Am Fachbereich Agrarwissenschaften bieten wir das Master-Modul "Aspekte des Tierschutzes in der Forschung" an.
- Umfang: 6 CP
- 1. - 4. Semester
- Wahlpflichtmodul
- Verwendbar in folgenden Studiengängen: Profil, Master (1.-4.)
Die Vorlesung bietet eine allgemeine Einführung in den Tierschutz und die Ethologie, bei der gesetzliche, ethische und wissenschaftliche Grundlagen zum Tierschutz besprochen werden. Mit Hilfe ethologischer Ansätze und Methoden lernen die Studierenden die Beurteilung der Tiergerechtheit von Tierhaltungen und dem Umgang mit Tieren. Die Vorlesungsreihe behandelt außerdem Fallbeispiele zu Tierschutzproblemen aus der Praxis.
Darüber hinaus werden europäische Tierschutzregelungen und ihre Umsetzung in und Bedeutung für die nationale Gesetzgebung thematisiert. Außerdem werden die historische Entwicklung des Tierschutzgedankens, der Stellenwert des Tierschutzes in der EU und in Europa sowie die Geschichte der Versuchstierkunde besprochen. Das Modul diskutiert Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen auf Grundlage des 3R-Konzepts von Russell und Burch (refinement, replacement, redution) und erläutert Erkennung und Bewertung von Belastungen im Tierversuch und Möglichkeiten der Belastungsminderung. Grundlagen der Tierethik und ethische Vertretbarkeit des Tierversuches werden den Kursteilnehmer_innen genauso vermittelt, wie der Ablauf von Bewilligungsverfahren an Behörden und Verantwortungsbereiche und Zuständigkeiten rund um Tierversuche.
Die Inhalte entsprechen den inhaltlichen Anforderungen des sogenannten Rechtsmoduls versuchstierkundlicher Kurse, welche als Nachweis der Sachkunde für wissenschaftliches Arbeiten mit Tieren vorausgesetzt werden. Studierende haben die Möglichkeit, durch den Besuch der Vorlesungen das Rechtsmodul zu absolvieren und verfügen im Anschluss über einen behördlich anerkannten Sachkundenachweis (Teilnahmenachweis an der Veranstaltung per Unterschrift durch die Dozent_innen ist zu erbringen).
Das Team der Pychologischen Beratungsstelle steht Studierenden als Ansprechpartner für alle Themen zur Verfügung, die sie im Rahmen ihres Studiums oder auch im privaten Bereich belasten. Ziel ist die Unterstützung der Studierenden bei der Aufrechterhaltung bzw. bei der Wiedererlangung einer guten Studierfähigkeit.
Die Beratung ist kostenfrei und auch in der vorlesungsfreien Zeit möglich. Alle MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht.
Weitere Informationen sind auf den
Seiten der Psychologischen Beratungsstelle
sowie im
Flyer
zu finden.