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Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht

Der Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht richtet sich an Studenten/innen, die ein ausgeprägtes Interesse an einer vertieften Ausbildung im Bereich des Gesellschafts-, Handels- und Insolvenzrechts mit den jeweils steuerrechtlichen Bezügen haben. Um den gegenwärtigen Anforderungen dieser Bereiche unserer Rechtsordnung in wissenschaftlicher wie auch rechtspraktischer Weise gerecht zu werden, sind die Vorlesungen des Schwerpunktbereichs im besonderen Maße durch die Wechselwirkungen zwischen dem nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht, die zunehmende Bedeutung des europäischen Verordnungs- und Richtliniengebers, die umfangreiche obergerichtliche Jurisdiktion sowie die grundlegenden ökonomischen Implikationen geprägt.

In den vergangenen Jahren hat die anwaltschaftliche/juristische Berufspraxis gezeigt, dass vornehmlich das Wirtschaftsrecht in nationalen und internationalen Unternehmen, in der Bank- und Versicherungsbranche oder bei überregional tätigen Anwaltskanzleien den mit Abstand bedeutendsten und aussichtsreichsten Arbeitsbereich darstellt. Vorwiegend Großkanzleien und größere Wirtschaftsunternehmen sind stets auf der Suche nach hochqualifizierten Nachwuchsjuristen, die in den oben beschriebenen Bereichen des Wirtschaftsrechts erste Erfahrungen nachweisen können.

 

Die Wahl des Schwerpunktbereichs Wirtschaftsrecht eignet sich vor allem für folgende Berufsfelder:

  •  Rechtsanwalt/-anwältin in Großkanzleien oder wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Spezialkanzleien
  •  Syndikus in mittelgroßen oder großen Unternehmen, Banken und Versicherungen
  •  Jurist bei Wirtschaftsverbänden
  •  Jurist bei Wirtschaftsaufsichtsbehörden

                                                                           

Pflichtveranstaltungen (8 SWS, werden im Jahresrhythmus angeboten):

  •  Europäisches Gesellschaftsrecht (2std. in jedem Sommersemester)
  •  Insolvenzrecht (2std. in jedem Wintersemester)
  •  Kapitalgesellschaftsrecht I: Aktien- und GmbH-Recht (Gründung, Finanzierung und Mitgliedschaft)
     (2 std. in jedem Sommersemester)
  •  Kapitalgesellschaftsrecht II: Aktien- und GmbH-Recht (Verbandsorganisation, Konzernrecht)
     (2std. in jedem Wintersemester)

 

Wahlveranstaltungen (6 SWS) und Seminare (2 SWS; je nach Verfügbarkeit):

  •  Bilanzrecht
  •  Bank- und Kapitalmarktrecht als Vertiefungsvorlesung zum Schuld- und Sachenrecht
  •  Kapitalgesellschaftsrecht III: Aktien- und GmbH-Recht (M&A, Kapitalmarktrecht)
  •  Wettbewerbs- und Kartellrecht
  •  Gewerblicher Rechtsschutz und geistiges Eigentum
  •  Juristische Verhandlungslehre
  •  Schiedsgerichtliches Verfahren
  •  Steuerrecht I
  •  Steuerrecht II
  • Seminar im Steuerrecht
  •  Seminar zum Wirtschaftsrecht
  •  Seminar zum deutschen und europäischen Bank- und Kapitalmarktrecht
  •  Seminar zum Gesellschaftsrecht
  •  Seminar zum Sportrecht
  •  Übung im Handels- und Gesellschaftsrecht

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Lehrende im Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht:

  •  Prof. Dr. Jens Adolphsen
  •  Prof. Dr. Elena Dubovitskaya
  •  Dr. Klaus Herkenroth, LL.M.
  •  Dr. Mathias Kochendörfer
  •  Dr. Hermann Schlindwein
  • Dr. Carsten Schirrmacher