Inhaltspezifische Aktionen

Einstimmiger Senatsbeschluss zur Situation am UKGM

„Derzeit diskutierte umfangreiche Personalmaßnahmen nicht hinnehmbar“

Nr. 38  • 14. März 2012


Zur aktuellen Situation am Universitätsklinikum Gießen und Marburg hat der Senat der Justus-Liebig-Universität Gießen in seiner Sitzung am Mittwoch einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

„Der Senat und der Fachbereich Medizin der Justus-Liebig-Universität Gießen verfolgen die aktuelle öffentliche Diskussion über Planungen zum Personalabbau am Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) mit großer Sorge.

Es ist mit Sicherheit anzunehmen, dass die medizinische Wissenschaft und ihre bisherige erfolgreiche Entwicklung durch die beabsichtigten Personalmaßnahmen beeinträchtigt werden. Das ist nicht nur in den Kliniken der Fall, sondern betrifft auch die Bereiche, die nicht unmittelbar in die Krankenversorgung eingebunden sind.

Wir befürchten auch, dass die Finanzierung von Baumaßnahmen im Bereich der Lehre und Forschung durch UKGM, die im Konsortialvertrag fixiert sind, nicht rechtzeitig getätigt wird. Dies geht einher mit verheerenden Auswirkungen auf die Lehre und Forschung; seit nahezu einem Jahr besteht bereits hinsichtlich Lehre und Forschung ein Unterbringungsprovisorium. Ohne diese Investitionen werden wir die erreichte wissenschaftliche Exzellenz nicht weiterentwickeln können.

Der Senat nimmt mit Sorge die deutlichen Hinweise des Fachbereichs und des Personalrats zur Kenntnis, dass schon jetzt vom Fachbereich finanzierte Arztstellen mit Aufgaben in Forschung und Lehre regelwidrig in der Krankenversorgung eingesetzt werden. Dieser nicht akzeptable Zustand würde durch eine Personalkürzung weiter verschärft.

Der Senat und der Fachbereich Medizin halten deshalb die derzeit diskutierten umfangreichen Personal-Einsparungen für nicht hinnehmbar. Sie werden der Anfang einer Stagnation der wissenschaftlichen Entwicklung an beiden mittelhessischen Hochschulmedizin-Standorten sein und binnen kürzester Zeit eine verhängnisvolle Abwärtsspirale bei der Einwerbung von qualifiziertem Personal auslösen.

Der Gesetzgeber hat dem UKGM eine dienende Funktion zugewiesen. Es hat den Fachbereich Medizin in Lehre und Forschung zu unterstützen; es bedarf bei strukturellen Maßnahmen und allen Maßnahmen, die Belange für Forschung und Lehre berühren, der Zustimmung des Fachbereichs und der Universität.

Der Senat der Justus-Liebig-Universität und der Fachbereich Medizin begrüßen die vom Land Hessen initiierte Mediation ausdrücklich und werden mit ihrer fachlichen Expertise aktiv an diesem Prozess mitwirken  –  mit dem Ziel einer zukunftsträchtigen, transparenten und tragfähigen Lösung, die die Belange von Forschung und Lehre angemessen berücksichtigt.

Der Senat der Justus-Liebig-Universität unterstützt das Präsidium auch weiterhin mit Nachdruck dabei, alle Rechte und Handlungsmöglichkeiten vollumfänglich wahrzunehmen, um Schaden von Forschung und Lehre abzuwenden und die Interessen der Universität und des Fachbereichs Medizin zu wahren.“

 

Pressestelle der Justus-Liebig-Universität Gießen, Telefon 0641 99-12041