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Abfall (Sonderabfall)

Das Zwischenlager entsorgt oder koordiniert die Entsorgung überwachungsbedürftiger Abfälle (allgemein als Sonderabfall bezeichnet), ausgenommen radioaktive Abfälle.

Zu den Aufgaben des Zwischenlagers gehören 

  • die Beratung der Abfallerzeuger und der internen Abfallbeauftragten zur Handhabung und Sortierung überwachungsbedürftiger Abfälle,
  • die Zuordnung der Abfälle entsprechend dem Abfallrecht,
  • die Beantragung von erforderlichen Genehmigungen,
  • die Bereitstellung zugelassener Behälter,
  • die transportrechtliche Einstufung und
  • der Transport zu dem zugewiesenen Entsorger.

Weitere Informationen können Sie dem nachstehenden Handbuch für Abfallbeauftragte entnehmen, Ansprechpartner ist das Sachgebiet B3.6 -Gefahrstoffe.

Anfragen zur Entsorgung können auch per E-Mail an gestellt werden.

 

Handbuch für interne Abfallbeauftragte

Im Handbuch für interne Abfallbeauftragte finden Sie u.a. Informationen zu diversen Abfallarten, Hinweise, Annahmebedingungen des Zwischenlagers sowie künftig auch Unterlagen aus Weiterbildungsveranstaltungen sowie Kopiervorlagen.

Das Handbuch ist in folgende Teile gegliedert:

  • Teil A - Inhaltsverzeichnis
  • Teil B - Allgemeines
  • Teil C - Abfallarten und Verfahrensschema
  • Teil D - Hinweise zur Kennzeichnung von Abfallbehältern, Konzepte zur Wiederverwertung und
                Entsorgung, Kanalsatzung der Stadt Gießen etc.
  • Teil E - Annahmebedingungen des Zwischenlagers (allgemein sowie jeweils abfallspezifisch)


Folgende Formulare stehen Ihnen zur Verfügung: