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12. Absage oder Ausfall von Kursen - was nun?

Der Allgemeine Hochschulsport kann Angebote zusammenlegen oder ausfallen lassen, wenn zu wenige Anmeldungen vorliegen. Für den Fall, dass ein Angebot ersatzlos abgesagt wird, erhält der Teilnehmende gezahltes Kursentgelt zurück. Auf die Durchführung der Veranstaltungen besteht kein Anspruch.

Fallen einzelne Kurstermine aus, beispielsweise wegen Krankheit des Übungsleitenden, wird der Allgemeine Hochschulsport versuchen eine Vertretung zu stellen oder ggf. Nachholtermine anzubieten.

Ausfall von Sportveranstaltungen ohne Anspruch auf Ersatzleistung:

  • wenn der Kurstag auf einen Feiertag fällt,
  • wenn die Kursleitung verhindert ist und es dem Allgemeinen Hochschulsport nicht gelingt, kurzfristig eine qualifizierte Vertretung zu finden bzw. Ausweichveranstaltungen oder Nachholtermine anzubieten,
  • bei Störungen des Betriebsablaufes (durch Bau- und Sanierungsarbeiten, Reparaturen, etc.),
  • wenn die jeweilige Sportstätte durch Wettkämpfe, Turniere, Fortbildungen oder andere Veranstaltungen belegt ist,
  • aufgrund von Witterungsbedingungen sowie
  • im Falle höherer Gewalt.

Ein Rücktritt von gebuchten Workshops und Exkursionen bzw. die Vertretung durch eine Ersatzperson muss schriftlich dem ahs mitgeteilt werden. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn behält der ahs den vollen Betrag ein (als Datum gilt der Eingangsstempel des ahs-Büros).