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07.02.2019 Umweltrechtliches Praktikerseminar: „Umweltrechtsschutz in der gerichtlichen Praxis“ (Prof. Dr. Rüdiger Rubel)

Wann

07.02.2019 von 18:00 bis 20:00 (Europe/Berlin / UTC100)

Wo

Campus Recht und Wirtschaft, Licher Str. 68, Raum 021

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0641-99 21181

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In der 200. Sitzung am Donnerstag, dem 7.2.2019 spricht Herr Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rüdiger Rubel über „Umweltrechtsschutz in der gerichtlichen Praxis“.


Der politische Wille auf europäischer, aber auch auf nationaler Ebene, dem Vollzugsdefizit im Bereich des Umweltrechts durch eine weit reichende „Verobjektivierung“ des Rechtsschutzes entgegenzuwirken, hat Grundgewissheiten des nationalen Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts erschüttert. Von dem durch die „Verletztenklage“ geprägten subjektiven Rechtsschutzsystem in Deutschland haben Verbandsklage und absolute Verfahrensrechte insoweit nicht viel übrig gelassen. Wie wirkt sich diese Entwicklung in der gerichtlichen Praxis aus? Und welchen Einfluss hat sie auf das Rechtsverständnis der Öffentlichkeit?


Herr Rubel war nach Studium und Promotion in Frankfurt am Main Wiss. Mitarbeiter von Herrn Prof. Dr. Hans Meyer und seit 1983 Richter in der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nach Abordnungen ins Justizprüfungsamt, an das Bundesverfassungsgericht (als Wiss. Mitarbeiter der Richter Konrad Hesse und Dieter Grimm) sowie an das Hessische Justizministerium (als Referatsleiter Verfassungsreform, Bundesrat und Europakoordination) ist er seit 1996 Richter am Bundesverwaltungsgericht und dort seit 2008 Vorsitzender des für Bau- und Fachplanungsrecht zuständigen 4. Senats. Er ist Mitherausgeber und Schriftleiter Öffentliches Recht der „Juristischen Arbeitsblätter“ und Honorarprofessor an der Justus-Liebig-Universität Gießen.

 

Die Veranstaltung am 07.02.2019 beginnt um 18.15 Uhr und endet gegen 20.00 Uhr. Sie findet im Seminargebäude des Fachbereichs Rechtswissenschaft, Campus Recht und Wirtschaft, Licher Str. 68, Raum 021 (Untergeschoss des Seminargebäudes) statt. Falls die Veranstaltung ausnahmsweise in einen anderen Raum gelegt wird, wird durch entsprechende Beschilderung darauf hingewiesen werden.


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