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Zusammenfassung

  • Es gibt keine vorher festgelegte Mindestnote, die erreicht werden muss.
  • Wenn es für einen Studiengang 150 Studienplätze gibt und sich 150 oder weniger Personen bewerben, so erhalten alle einen Zulassungsbescheid - egal welche Note sie haben.
  • Bewerben sich sehr viele Personen, so steigt in der Regel auch die Auswahlgrenze, da vermutlich auch mehr Bewerber/innen mit guten Noten und mit viel Wartezeit dabei sind. 

Das heißt: Der „NC“ ist abhängig von der Anzahl der Studienplätze und der Anzahl der Bewerber/innen (und von deren Wartezeiten, Noten und weiteren, für die Auswahl relevanten, Kriterien).

 

Fazit: Aus dem NC-Wert des letzten Jahres können Sie kein sicheres Wissen über Ihre Chancen in künftigen Zulassungsverfahren ableiten, lediglich Wahrscheinlichkeiten, da Sie nicht wissen, wie viele Mitbewerber/innen in diesem Semester mit Ihnen konkurrieren.

Schlagwörter
Studienbewerber