Mutterschutzgesetz ab 01.01.2018
Mutterschutz für Studentinnen
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt seit dem 01.01.2018 nicht nur für Beschäftigte sondern auch für Studentinnen. Damit wird der Schutz für werdende und stillende Mütter vor Gefahren, Überforderung und gesundheitlichen Schäden vereinheitlicht.
Was heißt das für Sie?
Studieren in der Schwangerschaft
Sie müssen sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes nicht studieren, d.h. an Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Veranstaltungen teilnehmen. Bei Mehrlingsgeburten oder Kindern, die mit einer Behinderung geboren werden, verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen nach der Geburt (vgl. §§ 3 Abs. 1 MuSchG, 3 Abs. 2 MuSchG).
Sie dürfen aber in diesen Schutzfristen studieren, wenn Sie das ausdrücklich wollen und eine entsprechende Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. (§3 Abs. 1 MuSchG)
Gefährdungen bei Lehrveranstaltungen und Praktika
Es gibt verschiedene Gefährdungspotentiale in bestimmten Lehrveranstaltungen und Lehrbereichen oder bei Prakika, wie etwa:
- der Umgang mit chemischen, biologischen, infektiösen oder radioaktiven Stoffen;
- beim schweren Heben und Tragen;
- Tätigkeiten mit häufigem Beugen, Bücken oder Hocken;
- Arbeitszeiten nach 20 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen.
Hierzu wird die JLU eine sogenannte Gefährundungsbeurteilung erstellen, in der mögliche Gefahrenpotentiale festgehalten werden und Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen benannt sind. Nachdem Sie Ihre Schwangerschaft beim Studierendensekretariat (siehe unten) gemeldet haben, erhalten Sie diese Beurteilungen und können mit den Verantwortlichen für Ihre Lehrveranstaltungen auch individuelle Ausgleichsmaßnahmen - etwa Ersatzleistungen für bestimmte Lehr- und Prüfungsanteile - vereinbaren.
Wenn Sie weitere Fragen haben, hilft Ihnen die Zentrale Studienberatung gerne weiter.
Was Sie tun müssen!
Die JLU muss alle schwangeren Studentinnen erfassen und auch an das Regierungspräsidium melden. Daher bitten wir Sie darum, Ihre Schwangerschaft beim Studierendensekretariat zu melden. Das geht persönlich oder auch einfach per E-Mail, nutzen Sie bitte folgendes Formular.
- E-Mail-Adresse des Studierendensekretariats:
Stud-Sekretariat
- Formular zur Mitteilung einer Schwangerschaft
Formular (Word-Dokument)
Was Sie als Lehrende/r wissen müssen
Alle Informationen können Sie dem folgenden Rundschreiben der JLU entnehmen:
Rundschreiben Nr. 2018/03: Neues Mutterschutzgesetz ab 01. Januar 2018