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Während des Studiums

An der Justus-Liebig-Universität Gießen gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Informationen, Beratung und individuelle Unterstützung zu erhalten sowie nachteilausgleichende Regelungen zum Studium in Anspruch zu nehmen. Was, wo und wie, darüber können Sie sich auf diesen Seiten informieren.

Fotos: 123rf.com/auremar


Nachteilsausgleich

Ein Nachteilsausgleich kann vom Studierenden nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine länger andauernde oder ständige körperliche Beeinträchtigung bzw. Behinderung vorliegt und die Prüfungsleistung in der vorgeschriebenen Form nicht oder nur teilweise erbracht werden kann.

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Urlaubssemester

Studierende haben gemäß § 6 der Immatrikulationsordnung der JLU die Möglichkeit, sich aus einem wichtigen Grund (z.B. Erkrankung, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegeaufgaben, studienbedingter Auslandsaufenthalt) beurlauben zu lassen.

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Hilfsmittelpool

Die JLU stellt behinderten Studierenden technische Hilfsmittel zur Verfügung, die über die Universitätsbibliothek per Chipkarte ausgeliehen werden können. Bei darüberhinausgehendem Bedarf können Sie mich gerne ansprechen.

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Arbeitsplätze für Seh-/Hörgeschädigte

Es gibt an der Justus-Liebig-Universität eine Reihe von Arbeitsmöglichkeiten mit entsprechender Ausstattung für Hörbeeinträchtigte und/oder Sehbeeinträchtigte.

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