Form der Bewerbung - Masterstudiengänge
Zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge
Wenn Sie am Losverfahren eines zulassungsbeschränkten Masterstudienganges teilnehmen wollen, schicken Sie bitte einen Antrag an das Studierendensekretariat der JLU, Goethestraße 58, 35390 Gießen. Anmeldungen per E-Mail werden NICHT angenommen.
- „Externe“ Studienbewerber/innen schicken bitte neben einem formlosen Antrag auch die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen mit:
Datenblatt hochschulstart.de-Bewerbung mit den persönlichen Daten - Abschlusszeugnis des vorangegangenen Bachelorstudiums (dieses sollte eine Leistungsübersicht enthalten, wenn nicht, müsste eine Leistungsübersicht zusätzlich hinzugefügt werden), Nachweis der ursprünglichen Hochschulzugangsberechtigung.
Falls Sie über das Losverfahren einen Studienplatz bekommen sollten, können damit die Zulassungsvoraussetzungen sofort geprüft und wertvolle Zeit für den Studieneinstieg gespart werden. Bitte informieren Sie sich in unserem Leitfaden, welche studiengangsspezifichen Unterlagen für die Beurteilung der fachlichen Eignung im Zuge der Bewerbung vorgelegt werden müssen. Bitte beachten Sie auch, dass auch studiengangspezifische Voraussetzungen (z.B. Mindestnote) in manchen Studiengängen gefordert sind. Diese müssen auch im Losverfahren erfüllt werden.
- "Interne" Studienbewerber/innen, also Studierende, die innerhalb der JLU einen grundständigen Studienabschluss erworben haben oder noch erwerben werden, reichen einen formlosen Antrag mit Angabe der Matrikelnummer ein.
Beide Bewerbergruppen ("interne" und "externe") müssen der Anmeldung zum Losverfahren entweder das Bachelorzeugnis (sofern es bereits vorliegt) oder ein vorläufiges Transcript of Records (nach Möglichkeit mit einer vorläufigen Durchschnittsnote und / oder Prädikat (sofern gefordert - dem Leitfaden zu entnehmen), der momentan erreichten Credit Points sowie die Angabe über die insgesamt zu erreichenden Credit Points und Leistungsübersicht) beilegen.
Das endgültige Bachelorzeugnis muss bei Erhalt eines Studienplatzes bis spätestens zum im Zulassungsbescheid genannten Zeitpunkt nachgereicht werden.