Bewerbungsfristen für das Sommersemester
werden für jedes Semester neu festgelegt.
Sollten nach dem (Koordinierten) Nachrücken noch Studienplätze frei sein, gelten die folgende Bewerbungsfristen:
- für Medizin und Zahnmedizin (1. Fachsemester): 26.03. bis 06.04.2021
Bitte beachten Sie die Informationen bezüglich der Anmeldung für das Koordinierte Nachrücken, das vor (!) dem Losverfahren von der Stiftung für Hochschulzulassung für diese Studiengänge durchgeführt wird. - für Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaften (B.Sc.) (jeweils 1. Fachsemester)
Bitte beachten Sie die Informationen bezüglich der Anmeldung für das Koordinierte Nachrücken, das vor (!) dem Losverfahren von der Stiftung für Hochschulzulassung für diese Studiengänge durchgeführt wird.
- Erstes Losverfahren: 27.02. bis 07.03.2021
- Zweites Losverfahren: 15.03. bis 21.03.2021
- für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge: 25.02. bis 12.03.2021
- für höhere (zulassungsbeschränkte) Fachsemester: 19.03. bis 25.03.2020