Allgemeine Informationen
Ein Losverfahren wird für zulassungsbeschränkte Studiengänge ggf. im Anschluss an das normale Zulassungsverfahren für das erste Fachsemester durchgeführt.
Bekanntgabe des Losverfahrens
Wenn fest steht, dass in einem zulassungsbeschränkten Studiengang nach dem normalen Zulassungsverfahren, inklusive evtl. Nachrückverfahren, immer noch Studienplätze frei sind, findet immer ein Losverfahrens statt. Dies wird auf dieser Seite bekanntgegeben. Aufgrund der unterschiedlichen Enden der einzelnen Auswahlverfahren erfolgt dies nach und nach, jedoch
- für ein Wintersemester i.d.R. nicht vor dem 15. August
- für ein Sommersemester i.d.R. nicht vor dem 15. Februar
Zeitpunkt des Losens
Für alle Studiengänge (bei denen Studienplätze noch frei sind) wird nach Ende der Zulassungsverfahren gelost, bzw. in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen nach den bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart) angegebenen Fristen.
Ergebnis des Losens
Nur wer über das Losverfahren einen Studienplatz erhält, wird benachrichtigt. Es werden keine Ablehnungen verschickt!