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NC-Ergebnisse

Was ist der "NC" - Numerus Clausus

 

NC oder Numerus Clausus bedeutet "beschränkte Anzahl" (von Studienplätzen), d.h. es steht nur eine festgelegte Zahl von Studienplätzen zur Verfügung. Die Zahl der Bewerber/innen ist erfahrungsgemäß deutlich höher. Es muss eine Auswahl der Bewerber/innen nach bestimmten Kriterien in verschiedenen Quoten erfolgen.

Die Ergebnisse der vergangenen Verfahren werden veröffentlicht, wobei die Grenzwerte so zu interpretieren sind, dass sie diejenigen Werte (z.B. Punktzahl) angeben, mit denen beim Zulassungsverfahren zu einem bestimmten Semester die jeweils "schlechtesten" Bewerber/innen gerade noch zugelassen worden sind. Sie dürfen nicht als Werte verstanden werden, mit denen man in Zukunft (sicher) zugelassen wird, denn das Verfahren hat sich in den letzten Jahren z.T. mehrfach geändert und die nächsten Bewerber/innen sind anders als die letzten!

Die Auswahlgrenzen des Zentralen Verfahrens (ZV) für die medizinischen Studiengänge (in den Quoten Abiturbestenquote, Zentrale Eignungsquote (ZEQ) und der Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)) finden Sie im Downloadbereich der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de).