Inhaltspezifische Aktionen

Nachweis des Bachelorabschlusses

Bewerbergruppe A

Wie und wann der Nachweis des Bachelorabschlusses erfolgen muss, ist für zulassungsbeschränkte und nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge unterschiedlich.

 

Zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge

 

  • Bachelorabschlusszeugnis, auf dem die Abschlussnote angegeben sein muss. Bei den Studiengängen, bei denen das Prädikat „gut“ oder besser gefordert ist, muss das Prädikat auf dem Zeugnis angegeben sein. Die Prädikatsnote muss als Wort ausgedrückt werden (z.B. "gut").

oder

  • Liegt das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (Bachelorabschluss) für den gewählten Masterstudiengang bis zum Ende der Bewerbungsfrist (siehe oben) noch nicht vor, muss ein vorläufiges Bachelor-Zeugnis (Bescheinigung für Bewerbungszwecke) einschließlich einer Leistungsübersicht beigelegt werden. Die Übersicht muss eine Auflistung aller bereits vollständig abgeschlossenen Prüfungsleistungen, eine Durchschnittsnote, die aufgrund aller bisherigen Prüfungsleistungen ermittelt wird, sowie die bisher erreichte Anzahl an Creditpoints und die Gesamtzahl der zu erreichenden Creditpoints enthalten. Die Bescheinigung muss auf mind. 80% der maximal zu erreichenden CPs beruhen. Bei einem Bachelorstudium mit insgesamt 180 CP bedeutet dies, dass mindestens 144 CP nachgewiesen werden müssen.
  • Mit einem vorläufigen Bachelorzeugnis können Sie sich pro Masterstudiengang nur einmalig an der JLU bewerben. In einem auf diese Bewerbung folgenden Semester können Sie sich für den selben Masterstudiengang nur mit einem endgültigen Bachelorzeugnis bewerben.
  • Sofern für den gewählten Masterstudiengang die Prädikatsnote "gut" oder besser als Zulassungsvoraussetzung festgelegt ist, muss diese auf der Bescheinigung ebenfalls nachgewiesen werden. Ist kein Prädikat angegeben, bitte die Notenskala beifügen.Die Prädikatsnote muss als Wort ausgedrückt werden (z.B. "gut").


Bei Erhalt eines Studienplatzes und erfolgter Einschreibung muss das endgültige Bachelor-Zeugnis spätestens bei der Rückmeldung zum zweiten Fachsemester nachgereicht werden. Dies bedeutet:

  • für den Studienbeginn im Wintersemester spätestens 28./29.02. und
  • für den Studienbeginn im Sommersemester spätestens 31.07.

Wird das Zeugnis nicht fristgerecht vorgelegt, so erlischt die vorläufige Zulassung.

 

Nicht zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge

 

  • Bachelorabschlusszeugnis, auf dem die Abschlussnote angegeben ist. Bei Studiengängen, bei denen das Prädikat „gut“ oder besser gefordert ist, muss das Prädikat auf dem Zeugnis angegeben sein. Die Prädikatsnote muss als Wort ausgedrückt werden (z.B. "gut").

oder

  • Ein vorläufiges Transcript of Records (mit Angabe aller Leistungen).
    Die Beantragung der Immatrikulation im Bewerbungsportal ist erst möglich, wenn mind. 80% der Creditpoints von der Gesamtzahl der zu erreichenden Creditpoints für den Bachelor-/Studien-Abschluss erreicht sind. Bei einem Bachelorstudium (oder vergleichbaren Studienabschluss) mit insgesamt 180 CP bedeutet dies, dass mindestens 144 CP nachgewiesen werden müssen, bei einem Bachelorstudiengang mit insgesamt 210 CP entspricht dies 168 CP. 
    Für Studiengänge, bei denen eine bestimmte Abschlussnote oder ein bestimmtes Prädikat vorliegen muss, muss sich die Note bzw. das Prädikat deutlich in dem betreffenden Bewertungsbereich befinden und auf dem (ggf. vorläufigen) Zeugnis nachgewiesen werden.
    Falls diese Voraussetzungen (CP-Zahl und/oder die Note) noch nicht vorliegen, ist ein Antrag noch nicht möglich, bitte warten Sie nach Möglichkeit mit der Abgabe Ihres Antrags im Portal bis Sie die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen nachweisen können. Sollte dies für Sie nicht innerhalb der angezeigten Einschreibefristen möglich sein, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Frage, welche individuellen Alternativen in Ihrem Fall bestehen, per Mail an das Studierendensekretariat ()
  • Mit einem vorläufigen Bachelorzeugnis können Sie sich pro Masterstudiengang nur einmalig an der JLU bewerben. In einem auf diese Bewerbung folgenden Semester können Sie sich für denselben Masterstudiengang nur mit einem endgültigen Bachelorzeugnis bewerben.


Bei Erhalt eines Studienplatzes und erfolgter Einschreibung muss das endgültige Bachelor-Zeugnis spätestens bei der Rückmeldung zum zweiten Fachsemester nachgereicht werden. Dies bedeutet:

  • für den Studienbeginn im Wintersemester spätestens 28./29.02. und
  • für den Studienbeginn im Sommersemester spätestens 31.07.

Wird das Zeugnis nicht fristgerecht vorgelegt, so erlischt die vorläufige Zulassung.