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Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen mittleren Schulabschluss sowie einen qualifizierten Abschluss einer mindestens 3-jährigen anerkannten Ausbildung.
  • Die Abschlussnote der Ausbildung muss 2,5 oder besser sein (wenn auf dem Ausbildungszeugnis keine Abschlussnote genannt ist, wird das arithmetische Mittel der auf dem Zeugnis genannten Noten und Prüfungsteile gebildet).
  • Die Einschreibung setzt den Abschluss einer Studienvereinbarung voraus. Weitere Infos finden Sie weiter unten in der Rubrik "Bewerbung und Einschreibung".

 

Diese und weitere Informationen finden Sie auch in der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen.