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Hochschulzugangsberechtigungen (HZB)

Um sich für ein Studium zu qualifizieren muss man eine sog. HZB (Hochschulzugangsberechtigung) erworben haben (i.d.R. Abitur oder Fachhochschulreife).

Allgemeine Hochschulreife

Mit der allgemeinen Hochschulreife erwirbt man die Zulassungsvoraussetzung für alle Studiengänge.


Die allgemeine Hochschulreife wird nachgewiesen durch:

  • das Reifezeugnis /Abiturzeugnis einer der folgenden öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Einrichtungen: Gymnasium, gymnasiale Oberstufenschule, Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, berufliches Gymnasium, Abendgymnasium oder Kolleg;
  • das Zeugnis der Abiturprüfung für Nichtschüler;
  • den erfolgreichen Abschluss des Studiums an einer Hochschule;
  • einen Meisterbrief oder eine vergleichbare berufliche Aufstiegsfortbildung (Mehr zum Thema " Beruflich Qualifizierte - Studium ohne (Fach-)Abitur ")