Inhaltspezifische Aktionen

1. Nachweis der zweiten Fremdsprache

Studierende, die einen Nachweis in einer zweiten Fremdsprache erbringen müssen und deren schulische Vorkenntnisse nicht ausreichen oder die nie eine zweite Fremdsprache belegt haben, wenden sich bitte an das Zentrum für fremdsprachliche und berufsfeldorientierte Kompetenzen (ZfbK). Hier erhalten Sie Information über Ihre Möglichkeiten des Spracherwerbs.