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Was passiert mit meinen Daten? (Datenschutz)

Ihre Daten werden nach den aktuell geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet weitergegeben. Über die Förderung nach dem StipG wird eine Bundesstatistik geführt. Zu diesem Zweck müssen gemäß den §13 und §15 StipG 2010 die darin aufgeführten Daten der Stipendiaten und Stipendiatinnen an die Bundesregierung berichtet werden.

Die Bewerbungsunterlagen von nicht-berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern werden ein Jahr nach Abschluss des Vergabeverfahrens vernichtet. Die Unterlagen der berücksichtigten Bewerber und Bewerberinnen werden nach Abschluss der Laufzeit des vergebenen Stipendiums vernichtet. 

Weiter Informationen siehe hier.