Inhaltspezifische Aktionen

Können Nachweise/Bescheinigungen nachgereicht werden?

Nein. In der Regel müssen alle Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen und über das Bewerbungsformular direkt eingereicht werden. Die einzige Ausnahme stellen Studierende dar, die zum Bewerbungszeitraum noch nicht immaktrikuliert sind. Wenn Sie sich für ein Deutschlandstipendium bewerben wollen und zum Bewerbungszeitraum noch nicht immatrikuliert sind, geben Sie das im Bewerbungsformular an. Ihre Bescheinigung können Sie bis zum Beginn eines Wintersemesters (einschließlich 01.10.) nachreichen. Hierzu senden Sie bitte ein pdf an: deutschlandstipendium@uni-giessen.de