Inhaltspezifische Aktionen

Wie komme ich doch noch in L1?

"Eigentlich möchte ich nur Grundschullehrer/in werden."


Bevor wir Ihnen im Text die möglichen Wege zum Grundschullehramt darstellen und leider auch einige Hürden erwähnen, der Hinweis, dass eine Voraussetzung für die Zulassung zu einem Lehramtsstudiengang – egal ob im ersten oder höheren Semester –  immer der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung über die Allgemeine Hochschulreife ist.


Ich möchte Grundschullehramt studieren. Welche Möglichkeiten habe ich, falls ich keine Zulassung erhalte?


Auf jeden Fall sollten Sie sich bewerben! Wenn Sie sich nicht bewerben, haben Sie definitiv keine Chance, einen Studienplatz zu erhalten. Die drei verschiedenen Studiengänge im Lehramt an Grundschulen an der JLU können ggf. eine Alternative darstellen – sofern alle drei für Sie ernsthaft in Frage kommen, denn ein Wechsel zwischen den Studiengängen ist wenig wahrscheinlich.

Wenn Sie bereits einen Studiengang abgeschlossen haben und sich anschließend für einen weiteren grundständigen Studiengang bewerben möchten, müssen Sie sich als Zweitstudienbewerber/in bewerben und es gelten andere Regeln bezüglich Platzanzahl, Anzahl an möglichen Bewerbungen, Zulassungsverfahren etc. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

 

Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf Bewerber/innen, die vorher noch keinen Studiengang abgeschlossen haben (d.h. Erststudienbewerber/innen):

Wenn Sie bisher noch keinen Studiengang abgeschlossen haben, dürfen Sie sich im Bewerbungsportal der JLU für drei verschiedene zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC) parallel bewerben. Bitte beachten Sie, falls Sie sich ebenfalls für Studiengänge jenseits derer im JLU-internen Portal im DOSV Verfahren bewerben, dass diese Bewerbungen für die JLU sich gegenseitig beeinflussen. 

Natürlich besteht außerdem die Möglichkeit, sich an anderen Universitäten umzuschauen, die ebenfalls das Lehramt an Grundschulen anbieten. Beachten Sie dabei jedoch die unterschiedlichen Strukturen in den verschiedenen Bundesländern in der Lehrkräfte-Bildung (siehe: Lehrer-werden.de und cct-germany.de). An der JLU stehen für alle drei Studiengänge im Lehramt an Grundschulen eine genau definierte beschränkte Zahl von Studienplätzen zur Verfügung, es handelt sich also um zulassungsbeschränkte Studiengänge (umgangssprachlich „mit NC“).

Um sich über die Zulassungsgrenzen der vergangenen Jahre im Lehramt an Grundschulen an der JLU zu informieren, finden Sie diese hier. Achten Sie dabei bitte darauf, dass die Grenzwerte der Zulassung immer historische Werte aus vergangenen Jahren sind.

Auf den Netzseiten der JLU finden Sie die Ergebnisse der Auswahlverfahren der letzten vier Jahre, so dass Sie einen ersten Eindruck gewinnen können. Vergangene Grenzwerte können eine Orientierung liefern, bedeuten aber keine Prognose auf das Auswahlverfahren Ihrer Bewerbung in der Zukunft, da sich verschiedene Parameter ändern könnten (Zahl der Studienplätze, Zahl der Bewerber/innen Noten, die die Bewerber/innen mitbringen in diesem Jahr, deren Wartezeiten…). Wie das Auswahlverfahren abläuft, wird hier erklärt oder auch im Erklärvideo.

Sollten Sie weitere Fragen zum Auswahlverfahren haben, scheuen Sie sich nicht, sich an uns – die Zentrale Studienberatung – oder die Studierenden-Hotline Call Justus zu wenden.

Sie bewerben sich also für Ihr Wunschstudium Lehramt an Grundschulen bzw. für einen oder mehrere der drei Studiengänge für das Lehramt an Grundschulen an der JLU:

  • Lehramt an Grundschulen
  • Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Ethik
  • Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion

Machen Sie sich dabei bitte klar, dass Sie zwischen diesen einzelnen Studiengängen im Grundschullehramt nicht so ohne Weiteres wechseln können, es also wirklich eine ernsthafte Entscheidung sein muss, den gewählten Studiengang auch vollständig zu Ende zu studieren. Es handelt sich wirklich um drei eigenständige Studiengänge, bei denen die zwei letztgenannten eine feste Fächerkombination haben. Das Studium und der Abschluss des Studiums in weiteren Grundschulfächern (Erweiterungsprüfungen) ist erst nach der Ersten Staatsprüfung möglich.  

Möglicherweise kommen andere Studiengänge oder auch andere Lehramtsstudiengänge für Sie als Alternativen infrage.

Wenn Sie sich z.B. für einen der Grundschulstudiengänge und einen anderen Studiengang an der JLU Gießen beworben haben, für L1 keine Zulassung erhalten und sich für den anderen Studiengang einschreiben, stehen Sie vor einer Entscheidung:

Sie müssen dabei bedenken, dass Sie keine (weitere) Wartezeit erwerben, wenn Sie sich in einem anderen Studiengang (in Deutschland) einschreiben. Ihre Chancen verbessern sich also dann für weitere Bewerbungen in ein erstes Fachsemester L1 nicht wesentlich. Studienzeiten (in Deutschland) werden nicht als Wartezeiten angerechnet.

Sollten Sie also keinen Studienplatz in L1 erhalten, müssen Sie überlegen, ob Sie lieber Zeit investieren, indem Sie (zunächst) etwas anderes in Ihrem Leben machen als zu studieren und hoffen, bei späteren Bewerbungen über die Wartezeitquote zugelassen zu werden (also z.B. nach einer vorherigen Berufsausbildung oder Jobs oder Freiwilligendiensten). Sie können also auf die „Wartezeit“ setzen, wobei auch hier die Grenzwerte vergangener Auswahlverfahren nachzulesen sind.

Oder Sie entscheiden sich für eine Studiengangsalternative, dies jedoch aus vollem Herzen, um auch dabei bleiben zu können und wenn Sie sich ernsthaft vorstellen können, dass dies für Sie auch ein guter Weg sein kann. Denn auch aus einem anderen Lehramtsstudiengang oder einem ganz anderen Studiengang an der JLU dann in L1 zu wechseln, ist nicht so einfach/sicher.

 

Ich bin in einem anderen Lehramts-Studiengang eingeschrieben, möchte jedoch zu L1 wechseln.


Zunächst ist zu bedenken, dass die Lehramts-Studiengänge jeweils zu den Wintersemestern nur im Jahresrhythmus an der JLU starten und eine Bewerbung für ein erstes Semester dann erst wieder in einem Jahr möglich sein wird. Die Tatsache, dass Sie an der JLU eingeschrieben sind, bedeutet an sich keinen Vorteil für eine erneute Bewerbung für L1. Es hilft also nicht, wie manchmal vermutet wird, „schon mal an der Uni zu sein.“ Sie müssen sich genauso um einen Studienplatz im Lehramt an Grundschulen bewerben.

Sie können sich also aus einem anderen Lehramts-Studium heraus wieder für ein erstes Fachsemester L1 an der JLU bewerben. Mit Ihrer Einschreibung in einem anderen Studiengang hat sich aber Ihre Ausgangslage nicht verändert, Ihre Abiturnote ist immer noch die gleiche und Sie haben keine Wartezeit erworben in der Zwischenzeit.

Sie können sich als Quereinsteiger/in auch parallel für ein höheres Fachsemester zu bewerben versuchen. Um sich für ein höheres Fachsemester zu bewerben, benötigen Sie eine entsprechende Anerkennung. Dies bedeutet, dass Sie im ursprünglichen Lehramt/Studiengang genügend äquivalente Leistungen erworben haben, die Ihnen für das Lehramt an Grundschulen für ein oder mehrere Fachsemester angerechnet werden können. Da Sie in anderen Lehrämtern nicht (unbedingt) gleichwertige Inhalte studieren bzw. aus bestimmten Fächern gar keine Leistungen in einem anderen Studiengang erwerben können, ist das nicht so ganz banal. Für die Grundwissenschaften kann man sagen, dass diese aus anderen Lehramts-Studiengängen an der JLU grundsätzlich übernommen  werden können. In allen anderen Studienbestandteilen (Fächer und Schulpraktische Studien) wird die Gleichwertigkeit erst mit dem Anerkennungsverfahren geprüft. Der formale Weg der Anerkennung ist hier beschrieben. 

Für die Anerkennung und Bewerbung in ein höheres Fachsemester L1 spielen die beiden Pflichtfächer Mathematik und Deutsch eine wichtige Rolle. Ohne Semesteranerkennung in diesen zwei Fächern können Sie nicht am Zulassungsverfahren für ein höheres Fachsemester teilnehmen.

Ganz pragmatisch müssen Sie sich auch klarmachen, dass ein Wechsel in ein höheres Fachsemester L1 nach einem Jahr zeitlich eher schwierig ist. Läuft doch die Bewerbungsfrist wieder im Sommer (i.d.R. 1.6.-15.7.), in dem das zweite Semester bei Ihnen noch voll im Gange ist, Sie also die Leistungen des zweiten Semesters noch gar nicht abgeschlossen haben können. Außerdem differieren ganze Fächer, aber auch unter Umständen einzelne Module und Inhalte zwischen den Lehrämtern, so dass Sie immer damit rechnen sollten, weniger Semester angerechnet bekommen zu können, als Sie in Echtzeit in einem anderen Lehramts-Studium verbracht haben.

Wenn Ihnen jedoch für L1 Fachsemester anerkannt wurden müssen Sie sich dann für dieses höhere Fachsemester L1 mit Ihrer Anerkennung noch mal bewerben. Da gilt einerseits zu beachten, dass Sie sich auf das richtige Fachsemester bewerben, nämlich das nächsthöhere entsprechend der anerkannten Fachsemester. Die Wintersemester haben an der JLU in L1 immer eine ungerade Zählung (1., 3., 5 ….) und im Sommersemester finden die geraden Fachsemester statt (2., 4., 6. ).

Für Ihre Bewerbung von Bedeutung ist jedoch auch, dass im Lehramt an Grundschulen aktuell (in allen drei L1-Studiengängen) eine Zulassungsbeschränkung (NC) für die ersten vier Fachsemester besteht. Also können Sie auch bei Bewerbungen für diese jeweils höheren Fachsemester (bei entsprechender vorheriger Anerkennung) nicht sicher sein, ob Sie eine Zulassung erhalten werden. Auch hier ist mit Konkurrenz zu rechnen, vor allem sind in diesen höheren Fachsemestern ja die schon Studierenden eingeschrieben, die weiter studieren. Es müssen zunächst einmal Plätze frei werden, um sie vergeben zu können.

Sie sehen, ein Wechsel ist leider unsicher.

 

Kleine Ergänzung: Wechsel von einem Bachelor-Studiengang in L1


All dies, was oben für einen Wechsel aus einem anderen Lehramt beschrieben wurde, gilt fast gleichermaßen für diejenigen, die aus einem anderen Studiengang der JLU zu L1 wechseln wollen. Wenn Sie jedoch bisher einen Bachelor-Studiengang studiert haben und diesen mit der Fachhochschulreife als Hochschulzugangsberechtigung begonnen haben, kommt noch die Hürde hinzu, dass Sie noch die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) nachweisen müssen, da diese die Voraussetzung für ein Lehramts-Studium ist.

Ein abgeschlossenes Bachelor-Studium gilt zwar nach seinem Abschluss auch als Allgemeine Hochschulreife, jedoch sind Sie dann Zweitstudien-Bewerber/in. Für Bewerbungen zu einem ersten Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten Studiengang (und das gilt ja für L1) im Zweitstudium werden nur 3% der Studienplätze vorgesehen. Das sind nicht so viele, dass man hier sicher sein könnte, über diesen Weg in L1 „zu landen“. Weitere Informationen zum Zweitstudium.

 

Für die Lehramtsstudierenden mit langem Atem: Zusatzprüfung L1


Absolvent/innen eines Lehramtsstudiums L2, L3, L5 (und auch diejenigen mit einem Master BBB) haben grundsätzlich die Möglichkeit, nach ihrem Vorbereitungsdienst und der Zweiten Staatsprüfung eine Zusatzprüfung zu L1 abzulegen. Entsprechend notwendige Studienleistungen in DGS und den Grundschulfächern Deutsch, Mathe und einem dritten Grundschulfach können frühestens nach der Ersten Staatsprüfung im ersten Lehramt noch zusätzlich studiert werden und ggf. müssen noch Schulpraktische Studien in der Grundschule absolviert werden.

Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Lehrbefähigung in einem anderen Lehramt (in Hessen) noch die Zusatzprüfung L1 erwerben, sind Sie Lehrkraft für beide Schulformen. Für das Studium „Zusatzprüfung“ nach der Ersten Staatsprüfung besteht aktuell keine Zulassungsbeschränkung, es kann jeweils zu den Wintersemestern aufgenommen werden. Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Erste Staatsprüfung in einem anderen Lehramtsstudiengang oder der Masterabschluss in BBB.