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Bewerbung

Bewerbung: Zulassungsvoraussetzungen

Studienbeginn

 Nur zum Wintersemester

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Masterstudium in Psychologie kann nur zugelassen werden, wer ein fachlich einschlägiges Studium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Gesamtumfang 180 CP) nachweist, das mit einem Bachelor of Science (B.Sc.) in Psychologie oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss erfolgreich absolviert wurde. Fachlich einschlägig ist ein Studium an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, das folgende Kriterien erfüllt:

  1. Psychologische Module im Umfang von mind. 120 CP,
  2. Experimental-psychologisches Praktikum (mind. 9 CP),
  3. Modul/e mit Prüfungsleistung in Psychologischer Methodenlehre (mind. 9 CP),
  4. Prüfungsleistung in Psychologischer Diagnostik (mind. 6 CP),
  5. mind. vier Module (mind. je 6 CP) mit Prüfungsleistung in den folgenden Grundlagenfächern: Allgemeine Psychologie, Biologische Psychologie, Entwicklungspsychologie, Differentielle/Persönlichkeitspsychologie, Sozialpsychologie,
  6. mind. zwei Module mit Prüfungsleistung (mind. 6 CP) in psychologischen Anwendungsfächern wie Klinischen Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie und Pädagogische Psychologie,
  7. empirische Bachelor-Thesis.

Für die Zulassung zum Masterstudiengang Psychologie muss der vorausgesetzte Abschluss mindestens mit der Note 2,6 bestanden sein.

Die Entscheidung über die Zulassung zum Master-Studiengang sowie Ausnahmen beschließt der Prüfungsausschuss.

 

Auswahlverfahren

Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus den folgenden Kriterien gebildet wird:

a.) Für die Note des für den Masterstudiengang vorausgesetzten Studienabschlusses werden Punkte vergeben: Eine Note von 1,0 entspricht 100 Punkten, für jedes Notenzehntel schlechter werden 2 Punkte abgezogen (1,1=98 Punkte, 1,2= 96 Punkte etc.). Eine tabellarische Übersicht über alle Noten und Ihre Punktwerte finden Sie in der speziellen Ordnung des Studienganges § 3 (2) a.) unter dem folgenden Link.

b) Für besondere Kenntnisse werden maximal 50 Punkte wie folgt vergeben:

  1. für den Nachweis von Leistungen im Umfang von mindestens 18 CP aus dem Studienbereich Quantitative Methoden/Testtheorie,
  2. für den Nachweis von Leistungen im Umfang von mindestens 20 CP aus dem Bereich der angewandten experimentellen Methoden und des wissenschaftlichen Arbeitens in der Psychologie,
  3. für den Nachweis von mindestens drei Anwendungsfächern (Klinische Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Pädagogische Psychologie), mit je mindestens 9 CP,
  4. für den Nachweis von Leistungen im Umfang von mindestens 45 CP aus der psychologischen Grundlagenausbildung (allgemeine Psychologie, biologische Psychologie, differentielle Psychologie, Entwicklungspsychologie und Sozialpsychologie) und
  5. für den Nachweis eines freiwilligen Dienstes (mind. 12 Monate) oder einer fachlich einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung.
Beginn nur im WiSe / Zulassungsbeschränkung

Bewerbung

  • Der Studiengang ist örtlich zulassungsbeschränkt. Die Studienplatzvergabe erfolgt entsprechend der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung. Mehr
  • Bewerbungsschluss: 15.07.
  • Weitere Informationen und der Link zum Online-Bewerbungsportal finden Sie ab Anfang Juni im Bewerbungsportal.

Für internationale Studienbewerber/innen gelten zum Teil andere Regeln. Mehr