Hochschulzugangsberechtigungen (HZB)
Um sich für ein Studium zu qualifizieren muss man eine sog. HZB (Hochschulzugangsberechtigung) erworben haben (i.d.R. Abitur oder Fachhochschulreife).
Allgemeine Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife wird nachgewiesen durch:
- das Reifezeugnis /Abiturzeugnis einer der folgenden öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Einrichtungen: Gymnasium, gymnasiale Oberstufenschule, Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, berufliches Gymnasium, Abendgymnasium oder Kolleg;
- das Zeugnis der Abiturprüfung für Nichtschüler;
- den erfolgreichen Abschluss des Studiums an einer Hochschule;
-
einen Meisterbrief oder eine vergleichbare berufliche Aufstiegsfortbildung (Mehr zum Thema " Beruflich Qualifizierte - Studium ohne (Fach-)Abitur ")
Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule oder zu einem Studium in einem Bachelorstudiengang an einer hessischen Universität.
Die Fachhochschulreife berechtigt an der Universität Gießen
NICHT
zum Studium der Lehramtsstudiengänge, der Medizin, Zahn- und Tiermedizin sowie der Rechtswissenschaft (Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen/Staatsprüfung).
Die Fachhochschulreife wird u.a. erworben durch:
- das Abschlusszeugnis / Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule;
- das Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe, in einem beruflichen Gymnasium, einem Hessenkolleg oder Abendgymnasium des Landes Hessen;
- das Abschlusszeugnis einer hessischen öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Fachschule für Wirtschaft, Fachschule für Sozialpädagogik, Fachschule für Hauswirtschaft oder Fachschule für Technik;
-
siehe auch auf den
Infoseiten des HMWK
.
Fachhochschulreife anderer Bundesländer
Wenn die Anerkennung der Fachhochschulreife anderer Bundesländer für Hessen nicht aus dem Zeugnis hervorgeht, muss die Anerkennung für Hessen von der/dem Bewerber/in beim
Staatliches Schulamt Darmstadt
beantragt werden.
Fachgebundene Hochschulreife
In Hessen gibt es folgende Möglichkeiten, die fachgebundene Hochschulreife zu erwerben:
-
Eine der fachgebundenen Hochschulreife entsprechende Qualifikation hat, wer die Hochschulzugangsprüfung für
beruflich Qualifizierte
in Hessen erfolgreich absolviert hat.
Die fachgebundene Hochschulreife über die Hochschulzugangsprüfung kann in Hessen nur für dieses Bundesland erteilt werden. Wenn Sie sich für ein Studium außerhalb Hessens interessieren, erkundigen Sie sich unbedingt im Zielbundesland (z.B. bei den Zentralen Studienberatungen der Hochschulen) nach den dortigen Bedingungen. -
Ferner regelt § 54 Abs. 3 Satz 2 des Hessischen Hochschulgesetztes (HHG) gleichlautend:
„Eine der fachgebundenen Hochschulreife entsprechende Qualifikation hat auch, wer das Grundstudium in einem Diplomstudiengang an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, einem gestuften Diplom-Studiengang an einer Universität oder einen vergleichbaren Studienabschnitt abgeschlossen hat.“
Aber: Der Erwerb einer fachgebundenen Hochschulreife über Studienanteile z.B. in Bachelor-Studiengängen ist ausgeschlossen. Dieser zweitgenannte Weg ist nur über i.d.R. altrechtliche Studiengänge mit eindeutig definiertem Grundstudium und absolvierter Zwischenprüfung möglich (z.B. Diplom).
Achtung bei zulassungsbeschränkten Studiengängen oder Fächern (NC)!
Ausländische Bildungsnachweise, die als Äquvivalent anerkannt werden
- Ob die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Ihres Heimatlandes Sie zum Direktstudium in Deutschland befähigt, oder ob Sie zunächst ein Studienkolleg besuchen müssen, erfahren Sie im Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (ANABIN) .
- Das Zeugnis der Feststellungsprüfung eines Studienkollegs in Verbindung mit der HZB Ihres Heimatlandes ermöglicht Ihnen den fachgebundenen Hochschulzugang gemäß des absolvierten Schwerpunktkurses des Studienkollegs
- Müssen Sie zunächst ein Studienkolleg besuchen, finden Sie hier weitere Informationen
- Bewerber/innen ohne deutsches Abitur müssen ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen