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Abmeldung von der Prüfung oder Inanspruchnahme der 3-tägigen Rücktrittsfrist, wenn die Online-Fristen abgelaufen sind

Anfragen zum Rücktritt von einer Prüfungsanmeldung oder zur Inanspruchnahme der 3-Tage-Rücktrittsfrist, wenn eine Abmeldung im Container "Angemeldete Prüfungen" nicht mehr möglich ist, richten Sie bitte direkt an das zuständige Prüfungsamt.

Die in den Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge enthaltene Regelung zur Inanspruchnahme der 3-Tage-Rücktrittsfrist von Prüfungsleistungen gilt nur, soweit in den studiengangsspezifischen Studienordnungen keine abweichende Regelung getroffen wurde. Die Regelung gilt nicht für nicht modularisierte und gestufte Studiengänge.