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Garderobe

 

Garderobenschränke stehen Ihnen an den Standorten des Bibliothekssystems kostenfrei zur Verfügung. In der Universitätsbibliothek und der Zweigbibliothek Recht und Wirtschaft können die Schließfächer mit Hilfe der studentischen Chipkarte genutzt werden. Die Karte muss vor dem ersten Gebrauch an einem der dafür zur Verfügung stehenden Terminals initialisiert werden.

An anderen Standorten sind die Schränke nach Einwurf einer Pfandmünze verschließbar. Nach Öffnung der Tür kann die Münze an der Türinnenseite wieder entnommen werden. In einigen wenigen Bibliotheken sind Schränke für eigene Vorhängeschlösser vorhanden.

Die Garderobenschränke sind nicht über Nacht oder sogar über mehrere Tage zu belegen. Bei Zuwiderhandlung wird die Pfandmünze einbehalten. Der eventuell vorgefundene Inhalt wird sichergestellt und gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 € wieder ausgehändigt.

Das Bibliothekssystem übernimmt keine Haftung für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer. Für die Ersatzbeschaffung eines verlorengegangenen Garderobenschlüssels wird eine Gebühr erhoben. Bei Ersatz des Schlosses sind die entstehenden Kosten zusätzlich als Auslagen zu erstatten. (Anl. zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 19. Dezember 2013; GVBl. 2014 Nr. 1).

Stichworte: Schließfach, Verlustmeldung, Verlust