OA Publikationsfonds
Der Open Access Publikationsfonds der JLU unterstützt Artikelbearbeitungsgebühren (article-processing-charges), die von den Autorinnen und Autoren bei bestimmten Open Access Zeitschriften erhoben werden. Liegen die Artikelbearbeitungsgebühren unter 2.000 €, übernimmt der Open Access Publikationsfonds 50 % der Kosten, liegen sie über 2.000 €, können 1.000 € (inkl. MwSt.) aus dem Publikationsfonds übernommen werden. Bei Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, deren Promotion nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, übernimmt der Open Access Publikationsfonds 75% der Kosten und maximal 1.500 €.
Mittel aus dem Publikationsfonds können formlos unter Angabe der folgenden Daten über den Open Access Beauftragten der Universität (siehe rechts unter Kontakt) beantragt werden:
- Name und Kontaktdaten,
- ggf. Status als Nachwuchswissenschaftlerin bzw. Nachwuchswissenschaftler,
- Titel des Artikels / der Zeitschrift,
- Original der Rechnung,
- eine Kostenstelle / Projektnummer für Ihren Anteil an den Artikelbearbeitungsgebühren.
Die Universitätsbibliothek veranlasst die Bezahlung gegenüber dem Verlag. Bitte geben Sie die Rechnung nicht direkt an die Finanzbuchhaltung weiter. Bitte beachten Sie ggf. verlagsspezifische Informationen u.a. für Frontiers, MPDI, PLoS, SpringerNature und Wiley.
Bedingungen für die Förderung
- Es handelt sich um eine Open Access Zeitschrift im Sinne des goldenen Wegs, deren Beiträge sämtlich und ohne Verzögerung entgeltfrei zugänglich sind.
- Die Zeitschrift wendet im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren an.
- Der submitting / corresponding author ist Mitglied oder Angehörige bzw. Angehöriger der JLU Gießen.
- Die Förderhöhe für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler kann nur in Anspruch genommen werden, wenn diese als submitting / corresponding author fungieren.
Die Erstattung von Publikationskosten für einzelne Open Access Artikel in prinzipiell subskriptionspflichtigen Zeitschriften (z.B. Springer OpenChoice) ist daher nicht möglich. Die Mittel des Publikationsfonds werden sukzessive angewiesen, bis der Fonds erschöpft ist. Maßgeblich ist dabei das Eingangsdatum des Antrags.
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