Inhaltspezifische Aktionen

Ab 1. September 2020 wird wieder gemahnt

Entliehene Medien mit abgelaufener Leihfrist werden ab Dienstag, dem 1. September 2020 gemäß § 11, Abs. 2 der Benutzungsordnung für das Bibliothekssystem der Justus-Liebig-Universität (https://www.uni-giessen.de/ub/rnavi/a-z/az-b/ag3-benutzord) wieder kostenpflichtig gemahnt. Wir bitten Sie daher, Medien, deren Ausleihfrist abgelaufen ist, umgehend zurückzugeben, spätestens jedoch bis zum 31. August 2020.

Schlagwörter
Aktuelles