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Ab 2.11.: Maskenpflicht auch am Leseplatz

Aufgrund der neuen Bund-Länder-Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie muss ab dem 2. November 2020 während des Aufenthaltes in den Publikumsbereichen aller öffentlich zugänglichen Gebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Daher gilt während des gesamten Bibliotheksbesuchs Maskenpflicht - ab sofort auch wieder am Leseplatz.

Wir bitten Sie, dies bei der Einnahme Ihres Leseplatzes zu beachten.

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