Garderobe
In der Universitätsbibliothek, ihren Zweigbibliotheken und anderen Bibliotheken des Bibliothekssystems stehen Garderobenschränke kostenlos zur Verfügung. In der Universitätsbibliothek und der Zweigbibliothek Recht und Wirtschaft kann ein Teil der Garderobenschränke mit Hilfe der studentischen Chipkarte belegt werden. Die Karte muss vor dem ersten Gebrauch an einem der dafür zur Verfügung stehenden Terminals initialisiert werden.
Teilweise sind die Schränke nach Einwurf einer Pfandmünze verschließbar. Nach Öffnung der Tür kann die Münze an der Türinnenseite wieder entnommen werden. In einigen Bibliotheken müssen eigene Vorhängeschlösser mitgebracht werden.
Die Schränke sind nicht über Nacht oder sogar über mehrere Tage zu belegen. Bei Zuwiderhandlung wird die Pfandmünze einbehalten. Der eventuell vorgefundene Inhalt wird sichergestellt und gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 € wieder ausgehändigt.
Außer in der Universitätsbibliothek sind vor Betreten der Lesesäle Überkleidung, Hüte, Mützen, Schirme, Taschen und dgl. in die Garderobenschränke einzuschließen. Für die Mitnahme von Literatur und Laptops in die Lesesäle können Sie einen Korb ausleihen.
Das Bibliothekssystem übernimmt keine Haftung für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer. Für die Ersatzbeschaffung eines verlorengegangenen Garderobenschlüssels wird eine Gebühr erhoben. Bei Ersatz des Schlosses sind die entstehenden Kosten zusätzlich als Auslagen zu erstatten. (Anl. zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 19. Dezember 2013; GVBl. 2014 Nr. 1).
Stichworte: Schließfach, Verlustmeldung, Verlust