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Corporate Compliance und Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliches Praktikerseminar beschäftigt sich mit unternehmerischer Rechts- und Regeltreue

Nr. 106 • 20. Mai 2009

Das Arbeitsrechtliche Praktikerseminar am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU startet  am Donnerstag, 28. Mai 2009, um 17 Uhr mit einer Veranstaltung zum Thema Corporate Compliance und Arbeitsrecht. Unter Compliance versteht man die Selbstverpflichtung von Unternehmen und Führungskräften zur Einhaltung sämtlicher für ein Unternehmen oder dessen Angehörige geltenden Gesetze und sonstigen Regeln, kurz Rechts- oder Regeltreue. Im Kern geht es dabei um die Vermeidung und Bewältigung von Haftungsrisiken von Unternehmen, welche sich teilweise zu einer existenziellen Bedrohung für ein Unternehmen entwickeln können. Gleichermaßen versuchen Unternehmen mit Hilfe von Compliance, Imageschäden abzuwenden und in der Außenwahrnehmung „mit weißer Weste“ dazustehen.

Dabei müssen sich die zur Durchsetzung von Compliance getroffenen Maßnahmen selbst am geltenden Recht und namentlich am Arbeitsrecht messen lassen. Hier stellt sich etwa die aktuelle Frage, ob und in welchem Maße die Mitarbeiter eines Unternehmens vom Arbeitgeber überwacht werden dürfen, ohne dass sie in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, und inwieweit der Betriebsrat bei derartigen Maßnahmen ein Mitspracherecht hat. Daneben geht es um die arbeitsrechtliche Implementierung und Durchsetzung von so genannten Ethikregeln, welche die Mitarbeiter unternehmenseinheitlich auf bestimmte Verhaltensvorgaben verpflichten sollen. Auch hier wird der Betriebsrat regelmäßig ein Mitspracherecht einfordern und der Arbeitgeber sich fragen, unter welchen Voraussetzungen er einem Mitarbeiter, der gegen die Ethikregeln verstoßen hat, abmahnen oder kündigen kann.

Referent ist Prof. Dr. Frank Maschmann von der Universität Mannheim. Er ist dort Direktor des Instituts für Unternehmensrecht und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht. Prof. Maschmann hat vor seiner jetzigen Tätigkeit praktische Berufserfahrungen als Arbeitsrechtler in einem Großunternehmen gesammelt. Er ist einer der bekanntesten Compiliance-Experten und hat selbst schon eine Fachtagung zu dieser Thematik organisiert.

Das Arbeitsrechtliche Praktikerseminar wird am Donnerstag, 2. Juli 2009, um 17 Uhr mit dem Vortrag „Gestaltung von Vergütungsabreden“ des Rechtsanwalts Dr. Mark Lembke fortgesetzt. Die Veranstaltung findet im Hörsaal 1 des Juridicums, Licher Straße 68, statt. Die Veranstaltung ist öffentlich, und die Teilnahme ist kostenlos. Es besteht Gelegenheit zur Diskussion.

  • Termin:

Donnerstag, 28. Mai 2009, um 17 Uhr im Hörsaal 1 des Juridicums, Licher Str. 68, 35394 Gießen

  • Kontakt:

Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker
Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht 
Licher Straße 72, 35394 Gießen
Telefon: 0641 99-21240
E-Mail: wolf-dietrich.walker@recht.uni-giessen.de


Herausgegeben von der Pressestelle der Justus-Liebig-Universität, Telefon: 0641 99-12041